Schweiz
Gesellschaft & Politik

Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker wehrt sich gegen Schnüffel-Vorwurf

Regierungsrat Ernst Stocker spricht an einer Medienkonferenz zum Thema Wohnsitzabklärungen des Steueramts am Donnertag, 13. November 2025 im Konferenzzentrum Walcheturm in Zuerich. (KEYSTONE/Claudio T ...
Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker.Bild: keystone

Zürcher Finanzdirektor wehrt sich gegen Schnüffel-Vorwurf: «Alles angemessen»

13.11.2025, 13:2413.11.2025, 13:24

Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) hat sich am Donnerstag gegen den Vorwurf gewehrt, dass das Steueramt bei Wohnsitzabklärungen zu viel in der Privatsphäre der Leute herumschnüffle. Das sei alles angemessen und legal.

In 200 Fällen klärte das Steueramt im vergangenen Jahr ab, ob der offizielle Wohnsitz einer Person auch dem tatsächlichen Aufenthalt entspricht. Also ob die Person beispielsweise wirklich ins steuerlich vorteilhaftere Graubünden gezogen ist oder doch vielmehr noch im alten Einfamilienhaus in Zürich lebt.

Tieferes Steuerniveau «kann verlockend sein»

«Das tiefere Steuerniveau in anderen Kantonen kann verlockend sein», sagte Stocker weiter. Meist gehe es um viel Geld. Das Thema sei natürlich sensibel, weil die Abklärungen die Herausgabe von persönlichen Daten nötig machen würden. Das Steueramt handle aber verhältnismässig und halte sich natürlich an das Gesetz.

Dass Stocker öffentlich erklärt, wie das Steueramt arbeitet, hat seinen Grund in einem kürzlich erschienenen «NZZ»-Artikel, in dem gar das Wort «Steuer-Stasi» vorkam. Für Stocker «völlig daneben».

Die FDP reichte – aufgeschreckt vom Artikel – einen Vorstoss ein und verlangte Auskunft über die Recherche-Methoden des Steueramtes und die Art der gesammelten Daten.

Auch die Datensammlungen verteidigte Stocker. Um einen Wohnsitz abklären zu können, brauche es nun mal Strom- und Wasserabrechnungen, Handydaten und Bankauszüge. Das Steueramt wolle nicht wissen, mit wem jemand telefoniere und was jemand kaufe, sondern nur den Ort und den Zeitpunkt.

Nespresso-Kapseln lassen Steuertrick auffliegen

Auch Krankenkassenbelege kann das Steueramt verlangen, weil die meisten Menschen an ihrem Lebensmittelpunkt zum Arzt gehen. Auch andere Kantone würden solche Abklärungen machen, betonte Stocker.

Bekanntestes Beispiel sind wohl die Abklärungen des Kantons Zug im Fall des ehemaligen Novartis-Chefs Daniel Vasella. Dieser hatte angegeben, dass er nach Monaco gezogen sei.

Tatsächlich hatte er seinen Lebensmittelpunkt aber immer noch in Risch ZG. Die Wasserrechnung, Telefonabrechnungen und die Einkäufe für Nespresso-Kapseln liessen seinen Steuertrick auffliegen. Er verlor vor Gericht und musste in Zug Steuern nachzahlen. (sda)

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