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Touristen: Ruf nach dem Staat offenbart eine falsche Anspruchshaltung

Kommentar

Gestrandet am Golf: Der Ruf nach dem Staat offenbart eine falsche Anspruchshaltung

Tausende Schweizerinnen und Schweizer sitzen wegen des Iran-Kriegs in Dubai oder Abu Dhabi fest. Der Ärger ist gross. Doch eine staatliche Rückholgarantie gibt es nicht – auch wenn das Aussendepartement Fehler machte.
05.03.2026, 05:3405.03.2026, 05:34
Patrik Müller / ch media

Lässt der Bund Schweizerinnen und Schweizer im Stich, die wegen des Iran-Kriegs in der Golfregion festsitzen? Gestrandete Touristen machen ihrem Ärger über soziale Medien Luft. Die Emotionen sind verständlich. Aber es ist kein Grundrecht, vom Bund in jeder Situation zurückgeflogen zu werden. Wer auf Ferien- oder Geschäftsreise geht, tut dies auf eigene Verantwortung. Das gilt erst recht für Influencer, die mal schnell übers Wochenende nach Dubai fliegen.

Emirates airplanes are parked at the Dubai International Airport after its closure in Dubai, United Arab Emirates, Sunday, March 1, 2026. (AP Photo/Altaf Qadri)
Emirates Iran US Israel
Gegroundet: Maschinen der Airline Emirates in Dubai.Bild: keystone

Es ist nicht Aufgabe der Steuerzahler in der Heimat, sie zu evakuieren. Zumal der Krieg nicht unerwartet kam. Wer Zeitungen gelesen hat, wusste, dass die Krise in Nahost eskalieren könnte; Trump drohte seit Wochen mit einer Intervention.

Aus der Verantwortung nehmen kann man das Aussendepartement (EDA) trotzdem nicht. Es rät erst seit dem 1. März von Reisen nach Bahrain, Kuwait, in die Arabischen Emirate, Katar, Saudi-Arabien und Jordanien ab. Und in der Krise kommuniziert es ungeschickt. Es teilte noch am Dienstagabend mit, dass auch die anderen Länder keine Evakuierungsflüge organisiert hätten. Fakt ist: Länder wie Deutschland, Österreich oder Spanien fliegen Bürger zurück.

Nicht alle Schweizer, die in der Krisenregion festsitzen, sind Luxustouristen. Viele nutzten Dubai oder Abu Dhabi nur als Umsteigeflughafen. Einige von ihnen haben Krankheiten. Für Notfälle müsste die Schweiz eine Lösung anbieten. Das ist keine übermässige Anspruchshaltung, sondern eine berechtigte Erwartung. (aargauerzeitung.ch)

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