Er spielte den Schweizerpsalm am 1. August – Tubaspieler steht vor Gericht
Ein Tubaspieler aus Maur ZH will eine Busse wegen unberechtigten Musizierens nicht akzeptieren. Der 71-Jährige spielte am 1. August draussen den Schweizerpsalm auf seinem Instrument. Am Dienstagnachmittag steht er darum vor dem Bezirksgericht Uster.
Sogar Late Night Switzerland war der Vorfall einen Beitrag wert. «Guantanomuur» hiess das Dorf am Greifensee bei Stefan Büsser auf SRF. Denn die Tuba war zum Zeitpunkt der Sendung immer noch in der Asservatenkammer der Polizei. Diese beschlagnahmte das Musikgerät am 1. August 2025, als sie das Musizieren wegen Beschwerden stoppte. Mittlerweile durfte der Musiker sein Instrument wieder abholen.
Der frühere Präsident einer lokalen Musikgesellschaft wollte der Schweiz ein Ständchen spielen und blies den Schweizerpsalm im Freien beim Schützenhaus. Nachbarn beschwerten sich, die Polizei erschien. Der 71-Jährige weigerte sich, eine Busse über 50 Franken zu bezahlen, die Polizisten beschlagnahmten das Instrument.
«Unzumutbare Störung»
Es kam zu einem ordentlichen Verfahren beim Statthalteramt, das mit einer Busse von 100 Franken endete. Mit Gebühren sollte der Tubaspieler 250 Franken bezahlen. Den Strafbefehl zog der 71-Jährige ans Bezirksgericht Uster weiter.
Gemäss Strafbefehl wurde die Anwohnerschaft «in unzumutbarer Weise gestört». Diese habe sich erfolglos bei dem Musiker beschwert und schaltete anschliessend die Polizei ein.
Parallel läuft ein weiteres Verfahren. Die Gemeinde sprach gegen den Mann ein Musizierverbot auf öffentlichem Grund aus, wie die «Maurmer Zeitung» berichtete. Er wehrt sich beim Bezirksrat dagegen. Wieso der Musiker darauf beharrt, draussen zu spielen, ist noch unklar. Mittlerweile tut er dies aber auf Privatgrund im Wald. (sda)
