Im November wird die biometrische Identitätskarte eingeführt
Nach dem Schweizer Pass wird nun auch die Identitätskarte biometrisch. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische ID beantragen, wie der Bund in einer Mitteilung schreibt.
Wie schon der biometrische Schweizerpass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.
Es verbleibt Sache der Kantone, zu entscheiden, ob die bisherige Identitätskarte ohne Chip bei den Einwohnergemeinden beantragt werden kann oder der Antrag beim Kanton zu stellen ist.
Nicht das gleiche wie die E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist nicht das Gleiche wie der elektronische Identitätsnachweis (E-ID). Erstere ist ein Identitäts- und Reisedokument, welches physisch ausgestellt wird.
Bei der E-ID handelt es sich dagegen um einen elektronischen Identitätsnachweis, mit dem man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.
«Provisorischer Pass» wird zu «Notpass»
Ebenfalls ab dem 2. November 2026 erhält der heutige «provisorische Pass» die neue Bezeichnung «Notpass», die den internationalen Begrifflichkeiten entspricht. Gleichzeitig wurde das Design einschliesslich der Sicherheitsmerkmale angepasst.
Der Notpass ist im gleichen Design wie der 2022 neu eingeführte Schweizer Pass gestaltet. Die Bestellmodalitäten und Voraussetzungen ändern sich nicht. (ome)
