Schweiz
Schule - Bildung

Bundesgericht pfeift die Universität Zürich zurück

Keine 4000-Franken-Bussen: Bundesgericht pfeift die Universität Zürich zurück

12.10.2023, 12:0012.10.2023, 17:28

Der Bundesgericht hat die neue Disziplinarverordnung der Universität Zürich für ungültig erklärt. Die Universität wollte damit Bussen für Studierende von bis zu 4000 Franken verhängen. Dies sei aber nicht rechtens, so das Bundesgericht.

Doppelt so hoch wie vor zehn Jahren, aber immer noch zu tief: Der Frauenanteil bei den ordentlichen Professuren an Uni Zürich beträgt 21 Prozent.
Die Universität Zürich versucht gegen Ghostwriters vorzugehen.Bild: KEYSTONE

Eine Geldstrafe müsse im Universitätsgesetz verankert werden, so das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Solche Strafen seien nicht über eine Verordnung möglich. Um solche Bussen einführen zu können, bräuchte es also einen Kantonsratsbeschluss.

Im Jahr 2020 hatte die Universität Zürich angekündigt, Studierende künftig mit bis zu 4000 Franken zu bestrafen, etwa wenn diese einen Ghostwriter für ihre Arbeiten engagieren, abschreiben oder Veranstaltungen stören. Der Studierendenverband rekurrierte dagegen. (saw/sda)

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