Die Affäre Nina: Spionage im Genf der 1930er-Jahre
Virginie Rota wurde am 28. April 1907 in Lugano oder möglicherweise in Bergamo als Tochter von Albert Rota und Marie Arrigoni geboren. Schön, intelligent und abenteuerlustig trat Virginie in den 1930er-Jahren in den Dienst des faschistischen Italiens. Sie soll für die erste Abteilung des militärischen Nachrichtendienstes Servizio informazioni militari (SIM) tätig gewesen sein. Zwischen 1934 und 1935 wurde sie von ihren Vorgesetzten auf eine Mission nach Genf entsandt, wo sie in der Pension Clermont in Champel eine Unterkunft fand. Da sie von Beruf Tänzerin war, fiel es der jungen Frau nicht schwer, in einem Kabarett vor Ort engagiert zu werden, wo sie sich «Nina» nannte.
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Dort setzte sie ihre Fähigkeiten ein, um an Informationen aus den Büros des Völkerbunds zu gelangen. Als Vorläufer der heutigen UNO hatte der Völkerbund seinen Sitz in Genf, die Stadt war deshalb ein wichtiger Treffpunkt für Diplomatie, Politik und Nachrichtendienste. Doch im September 1935 erregte eine an sie adressierte Postkarte aus Italien die Aufmerksamkeit der Postbehörden, die daraufhin die Kantonspolizei verständigten. Diese überwachte im Auftrag der Bundesanwaltschaft die nationalsozialistischen und faschistischen Kreise in Genf und begann, gegen die junge Frau zu ermitteln.
Schnell war die Polizei von Ninas nachrichtendienstlichen Aktivitäten überzeugt und verhaftete sie kurz darauf, um sie im Gefängnis von Saint-Antoine einzusperren. Mit den Ermittlungen wurde Hauptmann Baumgartner, Untersuchungsrichter der 1. Division, betraut. Als Verteidiger wurde der Anwalt Jacques Dicker beauftragt. Eine seltsame Wahl, denn Dicker war sozialistischer Grossrat und Nationalrat. Nun musste also ein führender Sozialist eine faschistische Spionin verteidigen. Ob Nina ausschliesslich für Italien tätig war, blieb jedoch umstritten.
Einige Beobachter vermuteten später, dass sie auch Verbindungen zu weiteren Nachrichtendiensten unterhielt und ihre Dienste je nach Auftraggeber anbot. Während der Untersuchung erhielt Dicker keine Erlaubnis, seine Mandantin zu besuchen. Das Verfahren wurde schliesslich mangels ausreichender Beweise eingestellt. Der Untersuchungsrichter übergab die Akten am 30. September an die Bundesanwaltschaft, die sie gegen Kaution freiliess. Nina wurde am 28. Oktober aus der Haft entlassen und ab dem 11. November des Landes verwiesen.
Eine strategische Ehe gegen die Ausweisung
Doch die Spionin hatte ihr letztes Wort noch nicht gesprochen. Ihre Auftraggeber stellten ihr genügend Geld zur Verfügung, um sich das «Entgegenkommen» eines Waadtländer Chauffeurs namens Bernard-Marius Capt zu erkaufen und ihn dazu zu bringen, sie zu heiraten. Die Trauung fand am 4. Dezember 1935 vor einem Standesbeamten der Stadt Genf statt, fünf Wochen nach ihrer Freilassung. Die Heirat hatte für Nina entscheidende Folgen. Nach dem damaligen Schweizer Bürgerrecht erhielt eine ausländische Frau mit der Eheschliessung automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft ihres Mannes, einschliesslich seines Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts. Nina wurde damit auch Bürgerin von Le Chenit, dem Heimatort ihres Mannes. Die bereits angeordnete Ausweisung war somit hinfällig. Die Ehe war offenbar nur zum Zweck dieser Einbürgerung geschlossen worden, denn bereits am 14. Juli 1938 liess sich das Paar wieder scheiden. Bis dahin hatte sie Nina jedoch ermöglicht, in der Schweiz zu bleiben und ihre Aktivitäten fortzusetzen.
Ein Informationsnetz in Genf
Der Verdacht der Behörden gegen Nina blieb bestehen. Sie blieb in Genf wohnhaft und arbeitete nun als Handelsvertreterin. Laut den Ermittlungsakten nahm Nina die Dienste des Privatdetektivs Paul Rochat und seiner Frau Dolly in Anspruch. Sie beauftragte die beiden damit, einen politischen Nachrichtendienst aufzubauen. Der Mann sammelte Informationen über die politische Zugehörigkeit von Personen sowie von schweizerischen und ausländischen Vereinigungen, während seine Frau die entsprechenden Karteikarten für Nina anlegte.
Mit Hilfe von Komplizen baute Nina ein wirtschaftliches Informationsnetz auf. Dazu gehörte ein gewisser Adam Kolner, ein deutscher Nachrichtendienstoffizier. Ihre Kontakte zu deutschen Offizieren standen wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit, die der italienische Militärnachrichtendienst 1938 mit der deutschen Abwehr aufnahm. Nina blieb auch in den folgenden Jahren mit dem italienischen Generalkonsulat in Genf in Kontakt. Dessen Leiter war 1938 Ambrogio Rotini, ein Mitglied der Nationalfaschistischen Partei Italiens. Da die Justiz nicht alle mutmasslichen Beteiligten befragen konnte, blieben die genauen Verbindungen innerhalb dieses Netzwerks teilweise unklar.
Besonders interessierte sich Nina für die Projekte der Tavaro-Werke in Les Charmilles an der Route d’Aïre 44. Die 1934 gegründete Genfer Feinmechanikfabrik stellte militärische Bauteile her, später wurde sie vor allem durch die Nähmaschinenmarke Elna bekannt. Damals entwickelten die Tavaro-Werke im Auftrag der britischen Regierung Pläne für einen Granatzünder. Solche Konstruktionen waren militärisch bedeutsam: Ein Zünder bestimmt, wann und unter welchen Bedingungen ein Geschoss detoniert.
Nina nahm Kontakt zu Roger Joël auf, einem technischen Zeichner bei Tavaro, der die Pläne der Zünder angefertigt hatte. Mittels Bestechung brachte sie ihn dazu, ihr die Montagepläne sowie ein Messingmodell einer Sicherheitsvorrichtung für die Flugabwehrkanonen der Schweizer Armee und eine Zieltabelle zu übergeben. Nina und Roger Joël, die nicht ahnten, dass sie unter strenger Überwachung standen, wurden am 19. Dezember 1938 festgenommen, als sie in Moillesulaz die Grenze überquerten.
Die beiden wurden ins Gefängnis Saint-Antoine gebracht. Dort wurden sie durch die politische Brigade der Genfer Kriminalpolizei, unterstützt von Inspektoren der Bundespolizei, mehrfach verhört. Die Angeklagten gestanden die Taten rasch, wobei Nina angab, weiterhin Kontakt zum italienischen Konsul zu haben. In der Haft unternahm Nina mehrere Suizidversuche. Nachdem sie sich mit Glasscherben aus ihrer Zelle am Arm verletzt hatte, wurde sie im Kantonsspital behandelt. In den folgenden Wochen ordneten die Behörden eine besondere Bewachung an und liessen sie erneut hospitalisieren.
Prozess im Schatten des Kriegsbeginns
Inzwischen wandte sich Nina erneut an Jacques Dicker und bat ihn, ihre Verteidigung zu übernehmen. Dass der prominente Sozialist dieses Mandat annahm, stiess in seiner Partei auf grossen Widerstand und löste eine öffentliche Kontroverse aus. Schliesslich sollte es Georges Haldenwang sein, ein Genfer Anwalt und Politiker, der die Verteidigung von Nina übernahm. Als der Prozess im Herbst 1939 vor dem Bundesstrafgericht begann, war der Zweite Weltkrieg erst wenige Wochen zuvor, am 1. September 1939, ausgebrochen. Sie wurde wegen Landesverrats, Anstiftung zum Landesverrat sowie wirtschaftlicher, politischer und militärischer Spionage im Dienste eines fremden Staates angeklagt und zu fünf Jahren Gefängnis sowie zehn Jahren Entzug der Bürgerrechte verurteilt. Neben Nina wurden auch Roger Joël sowie Paul und Dolly Rochat verurteilt. Joël erhielt drei Jahre Zuchthaus, Paul Rochat 18 Monate Gefängnis. Dolly Rochat-Goretta wurde wegen Komplizenschaft zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
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Nina, die fast den gesamten Krieg über in der Freiburger Strafanstalt Bellechasse inhaftiert war, verliess die Schweiz nach Verbüssung ihrer Strafe und veröffentlichte 1974 Le journal d’une espionne. Dieses Buch ist eine aufschlussreiche Quelle für ihre spätere Selbstdarstellung, sollte aber wegen seiner subjektiven Perspektive und der grossen zeitlichen Distanz zu den Ereignissen kritisch gelesen werden. Ninas Fall beschäftigte die Presse während Monaten. Zugleich lenkte er den Blick auf sogenannte Scheinehen: Ehen, die nicht auf ein gemeinsames Leben angelegt waren, sondern einer ausländischen Person ein Aufenthaltsrecht oder, wie damals bei der Heirat einer Ausländerin mit einem Schweizer, den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ermöglichen sollten. Die Frage war Ende der 1930er-Jahre rechtlich umstritten. Erst ein Bundesbeschluss von 1940 schuf dafür eine klare rechtliche Grundlage und erlaubte es den Behörden, den durch eine reine Bürgerrechtsehe erworbenen Schweizer Pass wieder abzuerkennen.
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