25.03.2015, 16:0426.03.2015, 09:28

Muss nicht mehr sein: das Ehegelübde.Bild: KEYSTONE
Paare in der Schweiz könnten ihre Partnerschaft womöglich bald in einer neuen Form rechtlich absichern. Der Bundesrat stellt neben Ehe und eingetragener Partnerschaft eine weniger weit gehende Regulierung zur Diskussion.
Es handelt sich um den in Frankreich vor über 15 Jahren eingeführten «Pacte civil de solidarité» (PACS), der an Schweizer Verhältnisse angepasst werden könnte. Paare, die nicht heiraten wollen, können mit PACS ihr Zusammenleben vor einem Amtsgericht oder Notar vertraglich regeln. Für die Auflösung genügt eine Erklärung vor der Behörde.
Ein PACS begründet keine familiären Bindungen. Auf den Namen der Partnerinnen und Partner hat er keinen Einfluss. Paare mit einem PACS sichern sich gegenseitig Unterstützung zu, etwa bei Krankheit, aber auch in materiellen Belangen. Dies ist einem am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zum Familienrecht zu entnehmen.
Gehen PACS-Paare gemeinsam Verbindlichkeiten für ihren Alltag ein, haften sie solidarisch. Vermögen, die die Partner oder Partnerinnen vor dem Abschluss des Vertrages und während dessen Dauer erwerben, gehören ihnen alleine. In Frankreich wählen heute vier von zehn Paaren mit formalisierter Beziehung den PACS.
Eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichstellen?
Nachgedacht hat der Bundesrat auch darüber, ob die heute nur homosexuellen Paaren mögliche eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt werden müsste. Damit würde die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet.
Zumindest die Rechtskommission des Nationalrates unterstützt dieses Ansinnen. Sie befürwortete im Februar eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen für die Legalisierung der Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren. Umgekehrt sollen heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen können.
Stimmt auch die ständerätliche Rechtskommission zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, über den das Parlament zu befinden hätte. Das letzte Wort hätte das Volk, weil die Verfassung angepasst werden müsste.
Härtefälle in Konkubinaten
Für die zunehmende Zahl von Paaren, die im Konkubinat leben, will der Bundesrat keine generellen Regelungen erlassen. Solche faktische Lebensgemeinschaften zu regulieren, hält die Landesregierung grundsätzlich nicht für notwendig.
Eine generelle Regelung sei heikel, heisst es im Bericht. Denn Menschen, die sich bewusst gegen die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft entschieden hätten, würden so auf Umwegen in eine rechtliche Bindung gezwungen.
Allerdings sieht der Bundesrat Bedarf für eine Art Härtefallklausel. Sie wäre denkbar für Fälle, in denen ein Partner oder eine Partnerin nach einer Krankheit der Partners oder der Trennung wirtschaftlich zu wenig abgesichert ist, aber viel in die Partnerschaft investiert hat. Eine Voraussetzung müsste dabei sein, dass zwischen den Partnern ein «erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht» besteht.
Vereinfachte Zivilstandsbezeichnungen
Der Bundesrat will auch über eine Vereinfachung bei den Zivilstandsbezeichnungen diskutieren. Sollten Ehe und eingetragene Partnerschaft einander angenähert werden, gäbe es keine Rechtfertigung mehr für Unterscheidungen beim Zivilstand, heisst es im Bericht.
Eine einfache Regelung mit den drei Bezeichnungen «nicht verheiratet», «verheiratet / in eingetragener Partnerschaft» sowie «verwitwet» würde genügen. Würde die Schweiz auf die Bezeichnung «geschieden» verzichten, wäre sie diesbezüglich derzeit das weltweit einzige Land. (sda)
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P.S.: ich liebe meine Gattin noch
Tatsache ist, dass die Ehe aus verschiedenen Gründen immer weniger gesucht ist von Paaren, dem muss man Rechnung tragen, denn der Staat muss auch mit der Zeit gehen.
Ein mutiges und befürwortenswertes Vorgehen des Bundesrates!