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Bund verdoppelt Mindest-Internet-Geschwindigkeit

Auf dem Land wird's schneller

Bund verdoppelt Mindest-Internet-Geschwindigkeit

05.11.2014, 11:0305.11.2014, 13:11
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Wer heute in entlegenen Regionen lebt, hat häufig mit langsamen Internetgeschwindigkeiten zu kämpfen. Grund dafür ist eine Verordnung des Bundes, wonach die Grundversorgung des Breitband-Internetzugangs lediglich eine Downloadgeschwindigkeit von «mindestens 1000 kbit/s», umgerechnet 125 Kilobyte pro Sekunde, vorsieht.

In einer heute veröffentlichten Verordnungsänderung hat der Bundesrat diese nun auf 2000 kbits/s (250 Kilobyte pro Sekunde) erhöht. Wer Daten hochlädt, der kann sich zudem über eine Erhöhung der Uploadgeschwindigkeit auf 25 Kilobyte pro Sekunde freuen. Der Preis für die Grundversorgung bleibt bei 55 Franken pro Monat.

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Diese Änderung wird insbesondere Internetnutzer in entlegenen Regionen freuen, wo der Ausbau des Breitband-Internets noch in den Kinderschuhen steckt. Folgende Karte zeigt die Regionen grün markiert, die bereits heute Downloadgeschwindigkeiten über 2000 kbit/s anbieten.

Die grün markierten Regionen haben heute bereits mindestens 2000 kbit/s – in den anderen soll dies nun auch kommen.
Die grün markierten Regionen haben heute bereits mindestens 2000 kbit/s – in den anderen soll dies nun auch kommen.karte: geo.admin.ch

Besserer Schutz für Konsumenten 

Verschärft hat der Bundesrat Bestimmungen zu Gunsten des Konsumentenschutzes bei Internet und Telefonie. Wird eine Dienstleistung im Netz angeboten, muss in der Nähe der Stelle, an der für den Kauf geklickt werden muss, auch der Preis des Angebotes stehen. 

Anrufe auf «0800»-Gratisnummern sollen von Neujahr an tatsächlich gratis sein, ob nun aus dem Festnetz oder mit einem Mobiltelefon telefoniert wird: Telekommunikationsdienste dürfen neben den Preisen für ihre Angebote keine zusätzlichen Gebühren verlangen, beispielsweise für das Herstellen einer Verbindung. 

Auch betreffend die von Unternehmen landesweit genutzten 058er-Nummern hat der Bundesrat mehr Transparenz geschaffen: Wird die Verbindung mit einer solchen Nummer hergestellt und kostet der Anruf mehr als auf eine geografische Nummer, müssen Anrufer und Anruferinnen gratis und ohne Werbung darauf hingewiesen werden. 

Gegen den Missbrauch von Schweizer Telefonnummern für Werbezwecke – so genanntes Spoofing – können Fernmeldedienstanbieter künftig vorgehen: Sie können solche Anrufe sperren, wenn die Eigentümer der Nummer damit einverstanden sind. 

Schutz vor nicht konformen Geräten 

Muss das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Störungen im Netz aufspüren, die durch elektronische Geräte oder Fernmeldeanlagen verursacht worden sind, kann es neu die dafür verantwortlichen Nutzer respektive Installateure zur Kasse bitten. Zunehmend seien solche Störungen auf unsachgemässe Montage von Geräten oder defekte Apparate zurückzuführen, schrieb das BAKOM. 

Mit Verordnungsänderungen soll erreicht werden, dass die Geräte überprüft werden, bevor sie ans Netz angeschlossen werden. Kostenlos ist die Suche nach Störungen einzig, wenn die die Störung verursachenden Geräte und die davon betroffenen Anlagen in jeder Hinsicht den Vorschriften entsprechen. 

Das BAKOM wird zudem mehr Informationen über Störungsrisiken liefern: Im Internet stellt es Angaben zu Fernmeldeanlagen zur Verfügung, die nicht konform mit technischen Vorschriften sind und deshalb ein Störungsrisiko bergen. Damit will das BAKOM verhindern, dass solche Anlagen gekauft und im Handel angeboten werden. 

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(pma/sda) 

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