16.09.2015, 15:2916.09.2015, 15:29
20 Jahre ist es her, seit in der Schweiz das letzte Mal ähnlich viele Flüchtlinge um Aufnahme baten. In den zwei Dekaden seit den Jugoslawienkriegen haben einige hier offenbar vergessen, wie so ein Flüchtling aussieht. Anders lassen sich gewisse Irritationen bei Bürgern, Politikern und Medienschaffenden nicht erklären:
«Wie ist es möglich, dass Menschen, die angeblich nur ihr nacktes Leben retten konnten, sich solche Handys leisten können?»
«Weltwoche»-Redaktor Peter Keller über eine Frage, die seinen Lesern angeblich unter den Nägeln brennt
quelle: weltwoche
«Sie tragen modische Jeans und Nike-Turnschuhe.»
«20Minuten»-Redaktor Daniel Waldmeiers Beobachtung an einer Eritreer-Party in Bern
quelle: 20 minuten
«Also es ist schon schräg, dass nur männliche Flüchtlinge kommen. Wieso flüchten nicht Frauen mit ihren Kindern?»
User-Kommentar im Thread «Werde Asylant, ein Beruf mit Zukunft»
quelle:politik-forum.ch
«Der arme Cheib, der nichts hat, nichts zu essen. Einfach nichts.»
SVP-Ständerat Peter Föhns Definition eines richtigen Flüchtlings. Er findet, es kommen die «Falschen»
quelle: aargauer zeitung
Daraus lässt sich ableiten, wie ein «echter» Flüchtling auszusehen hat. Beziehungsweise wie er nicht auszusehen hat.
Der echte Flüchtling

a) Auf keinen Fall ein iPhone, höchstens ein altes Nokia.
b) Keine modischen Jeans, am besten «Dad Jeans», wie Barack Obama sie trägt.
c) Keine Turnschuhe von namhaften Marken wie Nike, Adidas oder Puma. Noname-Modelle tun es auch.
d) Wer nichts zu essen hat, muss entsprechend abgemagert sein.
e) Frau- und/oder kinderlose Männer unerwünscht.
f) Auch die Frisur sollte unmodisch sein. Wer flieht, hat weder Zeit noch Geld für den Coiffeur.
g) Dem Kugelhagel entronnen. Unterdrückung allein ist kein Asylgrund.
bild:lantatoons
Diese Karikatur hat selbstverständlich nichts mit der Flüchtlingsdefinition in der Schweizer Asylgesetzgebung zu tun:
Asylgesetz Artikel 3: Flüchtlingsbegriff
«Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen.»
Asylgesetz Artikel 4: Gewährung vorübergehenden Schutzes
«Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden Schutz gewähren.»
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