meist klar
DE | FR
Schweiz
Coronavirus

Coronavirus und BAG-Risikoländer: Die aktuelle Liste

Berufspersonal der Militaerpolizei unterstuetzt Mitarbeiter der Eidgenoessischen Zollverwaltung EZV an einem Grenzuebergang in Allschwil, am Samstag, 28. Maerz 2020. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Wer in die Schweiz will, muss – aus gewissen Ländern oder Regionen kommend – in Quarantäne.Bild: KEYSTONE

Die Toskana, Sizilien, Hessen, NRW und 9 Länder müssten auf die BAG-Risikoliste

Die BAG-Risikoliste für Länder, für die bei der Einreise in die Schweiz Quarantänepflicht gilt, wurde zuletzt vor einer Woche aktualisiert. Jetzt müssten neun weitere Länder sowie diverse Regionen in Deutschland, Italien und Österreich drauf. Unter die Grenze von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen ist dagegen Jamaika gefallen.
16.10.2020, 13:3518.10.2020, 12:46
Reto Fehr
Folge mir
Lea Senn
Folge mir
Mehr «Schweiz»
Wichtig
Vor der Reise immer direkt beim Zielland (Botschaft/Konsulat) abklären, was der aktuelle Stand ist. Änderungen kann es sehr kurzfristig geben.

Was sich an der geltenden BAG-Liste mit Stand vom 15. Oktober ändern müsste, siehst du bei den Punkten 4 bis 6.

Wie lange das BAG noch an seiner Quarantäne-Strategie festhält, ist offen. Alain Berset erwähnte an der Pressekonferenz, dass die Grenze von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen überdenkt werde. Die Schweiz selbst liegt deutlich über dem eigenen Grenzwert.

Bei der Ein- respektive Rückreise in die Schweiz gibt es zwei Dinge zu beachten. Einerseits muss es der Person grundsätzlich erlaubt sein, in die Schweiz einzureisen. Andererseits muss man abklären, ob für das Land, in dem man sich zuvor aufgehalten hat, bei der Rückreise eine Quarantänepflicht herrscht.

Einreiselogik
Anmerkung: Das Diagramm bildet die Situation für Touristen, Besucher und Teilnehmer von Veranstaltungen ab. Es gibt diverse Ausnahmeregelungen. Bild: watson

Das Staatssekretariat für Migration hat die häufigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Einreisesituation publiziert.

>> Coronavirus: Alle News im Liveticker

Reisewarnungen des BAG?

Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf aus jedem Land jederzeit in die Schweiz zurückkehren.

Ebenfalls einreiseberechtigt sind alle «freizügigkeitsberechtigten Personen», also Staatsangehörige der EU, EFTA (Norwegen und Island) und Grossbritanniens.

Ausserdem gibt es eine Liste von Staaten, aus denen Bürger ebenfalls jederzeit (beispielsweise zu touristischen Zwecken) einreisen dürfen. Dazu gehören Länder mit aktuell tiefen Neuinfektionen wie beispielsweise Australien (siehe Karte und Liste unten). Achtung: Dies bedeutet nicht, dass Schweizer unter gleichen Bedingungen auch dort einreisen können.

Auch Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren der oben genannten Personen dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen. Wer nicht verheiratet ist, aber seine Beziehung belegen kann, darf ebenfalls einreisen.

Das BAG empfiehlt, in alle hier rot gefärbten Länder keine nicht notwendigen Auslandreisen zu machen:

Das BAG empfiehlt auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind die meisten Schengenländer, sowie einige weitere Nationen. Aktuell:

  • Australien
  • Bulgarien
  • Deutschland, bestimmte Gebiete (Schengenland)
  • Estland (Schengenland)
  • Finnland (Schengenland)
  • Frankreich, bestimmte Gebiete (Schengenland)
  • Griechenland (Schengenland)
  • Italien, bestimmte Gebiete (Schengenland)
  • Japan
  • Lettland (Schengenland)
  • Liechtenstein (Schengenland)
  • Litauen (Schengenland)
  • Neuseeland
  • Norwegen (Schengenland)
  • Österreich, bestimmte Gebiete (Schengenland)
  • Polen (Schengenland)
  • Ruanda
  • San Marino
  • Schweden (Schengenland)
  • Südkorea
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay
  • Vatikan / Heiliger Stuhl
  • Zypern

Wichtig: Vor der Reise immer direkt beim Zielland (Botschaft/Konsulat) abklären, was der aktuelle Stand ist. Änderungen kann es sehr kurzfristig geben.

Quarantäne nötig?

Ist die Ein- respektive Rückreise grundsätzlich erlaubt, muss abgeklärt werden, ob eine Quarantäne nötig ist. Diese kann nämlich auch bei Ländern Pflicht sein, bei denen die Einreise grundsätzlich erlaubt ist.

Am 6. Juli hat das Bundesamt für Gesundheit eine erste Liste mit quarantänepflichtigen Ländern herausgegeben, am 23. Juli, 8. August, 20. August, 7. September, 14. September, 28. September und 12. Oktober wurde diese aktualisiert (siehe Karte und Liste unten). Die Liste wird rund alle zwei Wochen – oder bei rasanten epidemiologischen Entwicklungen auch früher – angepasst. Wann die nächste Aktualisierung ansteht, ist noch nicht bekannt.

Auf die Liste kommt grundsätzlich jedes Land, welches mehr als 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen meldete. Wie stark eine allfällige Welle vor diesen zwei Wochen war, ist dabei nicht relevant.

Ebenfalls auf der Quarantäneliste landen Staaten, von denen keine vertrauenswürdigen Testergebnisse vorliegen. Auch wenn wiederholt Rückkehrer aus einem bestimmen Land in der Schweiz positiv auf das Virus getestet werden, kann ein Land auf dieser Liste erscheinen – so passiert bei Serbien in der ersten Ausgabe.

Allerdings spielen auch andere Faktoren mit rein. Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung.

Wer die Quarantänepflicht ignoriert, kann zu einer Busse von bis zu 10'000 Franken verurteilt werden. Der Bund plant, rund 20 bis 30 Flugzeuge aus quarantänepflichtigen Ländern pro Woche als Stichprobe auszuwählen und entsprechend zu überprüfen, ob sich die Personen in Quarantäne befinden und die Rückkehr dem entsprechenden kantonalen Gesundheitsdienst gemeldet haben.

Egal, wer aus welchen Gründen in die Schweiz reist: Wenn er oder sie sich in den letzten 14 Tagen in einem der folgenden Länder aufgehalten hat, gilt eine Quarantänepflicht (rote Länder):

Quarantänepflichtige Länder (Stand: 12. Oktober)

Gefettete Länder sind seit dem 12. Oktober neu auf der Liste:

  • Albanien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Armenien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belgien
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Kap Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Deutschland (nur gewisse Gebiete, siehe Punkt 3)
  • Frankreich (nur gewisse Gebiete, siehe Punkt 3)
  • Ecuador
  • Georgien
  • Guyana
  • Honduras
  • Indien
  • Irak
  • Iran
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien (nur gewisse Regionen, siehe Punkt 3)
  • Jamaika
  • Jordanien
  • Kanada
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Libanon
  • Libyen
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Malta
  • Marokko
  • Moldawien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Nepal
  • Niederlande
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Österreich (nur gewisse Regionen, siehe Punkt 3)
  • Palästina
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Tunesien
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland)
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Nachbarländer

Wie oben erwähnt, werden Nachbarländer gesondert behandelt, wie der Bundesrat am 11. September mitteilte: «Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung.»

Aktuell sind in Deutschland Österreich, Frankreich und Italien die folgenden:

Deutschland (rote Regionen auf der Risikoliste):

  • Land Berlin
  • Land Hamburg

Frankreich (rote Regionen auf der Risikoliste):

  • Region Bretagne
  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Corse
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île de France
  • Region Normandie
  • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Überseegebiet Französisch-Guyana
  • Überseegebiet Guadeloupe
  • Überseegebiet Französisch-Polynesien
  • Überseegebiet La Réunion
  • Überseegebiet Martinique
  • Überseegebiet Mayotte
  • Überseegebiet Saint-Barthélemy
  • Überseegebiet Saint-Martin

Italien (rote Regionen auf der Risikoliste):

  • Region Kampanien
  • Region Ligurien
  • Region Sardinien
  • Region Venetien

Österreich (rote Regionen auf der Risikoliste):

  • Bundesland Burgenland
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Bundesland Salzburg
  • Bundesland Wien

Diese Regionen der Nachbarländer müssten auch auf die Liste

In Deutschland müssen derzeit nur Einwohner der Bundesländer Berlin und Hamburg in der Schweiz in Quarantäne. Würde das BAG heute entscheiden, müssten mit Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und dem Saarland vier weitere Bundeslänger auf die Liste.

Auch Baden-Württemberg und Bayern lagen in den letzten 14 Tagen bei mehr als 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnern. Da diese beiden Bundesländer an die Schweiz grenzen, sind sie von der Quarantäneregelung ausgeklammert.

Diese Regionen Deutschlands müssten auf die Risikoliste:

Mittlerweile müssten in Italien weitere Regionen mit auf die Liste. Es wären diese: die Abruzzen, Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Latium, Marken, Molise, Apulien, Sizilien, die Toskana (mit Elba) und Umbrien. Im Falle von Molise oder Apulien liegen die Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnern in den letzten 14 Tagen dabei nur sehr knapp über dem von der Schweiz bestimmten Grenzwert von 60.

Die Regionen Aostatal, Lombardei, Piemont und Trentino-Alto Adige / Südtirol würden nur um die Liste herumkommen, weil sie an die Schweiz grenzen.

Diese Regionen Italiens müssten auf die Risikoliste:

In Österreich haben in den letzten 14 Tagen neben den bereits als Risikogebiet aufgelisteten Burgenland, Salzburg, Wien, Nieder- und Oberösterreich auch die Steiermark und Kärnten die Grenze von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnern in den letzten 14 Tagen überschritten.

Ebenfalls über der Grenze liegen Vorarlberg und das Tirol, die jedoch als Grenzbundesländer zur Schweiz von der Quarantäneregelung ausgeschlossen sind.

Diese Regionen Österreichs müssten auf die Risikoliste:

In Frankreich sind weiterhin alle Regionen ausser den Grenzregionen betroffen.

Diese Länder müssten mit auf die Liste

Würde das BAG seine Risikoliste heute aktualisieren, müssten 9 weitere Länder mit aufgeführt werden. Diese sind:

Frankreich, Italien und Österreich werden als Nachbarländer speziell behandelt und sind mit einigen Gebieten schon auf der Risikoliste.
Frankreich, Italien und Österreich werden als Nachbarländer speziell behandelt und sind mit einigen Gebieten schon auf der Risikoliste.bild: watson

Wieder auf der Liste würde damit Schweden seinen Platz finden, das den Sommer durch tiefe Zahlen auswies. Auch Bulgarien, das als eines von wenigen Ländern ausserhalb der Schengenländer bisher keine Reisewarnung vom BAG erhielt, müsste auf die Liste. Wann der Bundesrat seine Liste aber tatsächlich anpasst, ist noch nicht bekannt. Wie erwähnt ist bei einer nächsten Information auch eine Anpassung der Bedingungen möglich.

Diese Länder könnten aktuell von der Liste

Nicht mehr auf die BAG-Liste müsste aktuell Jamaika (53) stehen.

Daten
Die Daten stammen vom BAG und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Stand der Daten ist der 16. Oktober, 11 Uhr.
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
19 Ferienbilder, die vermutlich origineller sind als deine
1 / 21
19 Ferienbilder, die vermutlich origineller sind als deine
bild: imgur

Auf Facebook teilenAuf X teilen
«Ich habe Respekt davor»: Deshalb fliegen diese Passagiere trotz Corona in die Ferien
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
44 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
andrin89
22.09.2020 18:55registriert März 2014
Die Frage, die sich nun das erste Mal stellen dürfte: wie werden Länder behandelt, die zwar in den letzten 14 Tagen über 60 Fälle pro 100'000 Einwohner haben, deren Faktor allerdings niedriger als derjenige der Schweiz ist? Eigentlich macht es ja keinen Sinn, Leute in Quarantäne zu schicken, wenn sie aus einem Land einreisen, das "Covid-sicherer" ist als die Schweiz...
29220
Melden
Zum Kommentar
avatar
honesty_is_the_key
22.09.2020 20:15registriert Juli 2017
Ich hintersinne den Sinn von Quarantänen und Einreisestopps immer mehr. Bzw. die Art und Weise wie diese "ausgewählt" werden. Wenn Länder die tiefere COVID-19 Ansteckungszahlen als die Schweiz haben, auf die BAG Quarantäne-Liste kommen, dann wirft das bei mir viele Fragezeichen auf. Oder wenn ganz zufällig nur die Départements in Frankreich die an die Schweiz grenzen nicht auf der BAG Liste landen.... Oder Dänemark - soll auf der nächsten BAG Liste landen, dabei haben Schweizer seit Kurzem dort Einreisestopp. Das scheint alles so willkürlich.
13712
Melden
Zum Kommentar
avatar
iudex
22.09.2020 20:54registriert April 2020
Inwiefern lässt es sich rechtfertigen, dass nach der Einreise aus einem "Risikostaat" mit weniger Fällen als die Schweiz die Quarantäne verfügt wird? Richtig absurd wird es dann in der Romandie.
494
Melden
Zum Kommentar
44
In Genf entwickelte Künstliche Intelligenzen sprechen miteinander

Eine von Genfer Forschenden entwickelte Künstliche Intelligenz (KI) kann eine Aufgabe alleine anhand schriftlicher Anweisungen erlernen. Ausserdem ist die KI in der Lage, diese Aufgabe einer «Schwester-KI» so zu beschreiben, dass diese sie ebenfalls ausführen kann.

Zur Story