Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor.
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.
Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks.
An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen. Hier gelten der Kapazitätsbeschränkungen eine Maskentragpflicht. Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.
Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wäre zum Beispiel, Kultur-und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.
Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt.
Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen.
Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.
Der Bundesrat will das Härtefallprogramm auf 10 Milliarden Franken aufstocken. Zudem schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter soll die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden.
Der Bundesrat beantragt, die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt 10 Milliarden Franken aufzustocken. Davon sind 6 Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen.
Der Bund übernimmt hier 70 Prozent (4.2 Mrd.), die Kantone 30 Prozent (1.8 Mrd.). Weitere 3 Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen vorgesehen. Das Gesetz regelt neu eindeutig die kantonale Zuständigkeit («Sitzprinzip», nicht «Niederlassungsprinzip»).
Die Beiträge an grössere Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert; die Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone, der Bund wird jedoch für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen. Die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone wird um 250 Millionen auf 1 Milliarde aufgestockt. Der Bundesrat entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Verteilung dieser Reserve.
Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen soll um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Vorübergehend soll die Voranmeldefrist für Kurzarbeit aufgehoben werden sowie die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein. Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern.
Schliesslich wird beantragt, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernimmt. Das führt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von aktuell geschätzt bis zu 6 Milliarden Franken und bedingt eine Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.
Weitere Anpassungen betreffen die Kinderbetreuung (nachträgliche Unterstützung von der öffentlichen Hand geführter Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung) und die Kultur (rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende).
Der Bundesrat beantragt dem Parlament weitere 14.3 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Krise. Die grössten zusätzlichen Beträge entfallen dabei auf Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Kurzarbeitsentschädigung, Kosten für Corona-Tests und den Erwerbsersatz.
Insgesamt sollen die Mittel für Härtefallmassnahmen von 2.5 auf 10 Milliarden Franken aufgestockt werden. Der Anteil des Bundes erhöht sich damit auf 8.2 Milliarden Franken. Dies bedingt einen Nachtrag zum Budget 2021 von 6.3 Milliarden Franken, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte.
Muss aber auch ehrlich sagen, dass ich jetzt diese Lockerungen ab 1 März gut finde. Es ist nicht zu viel aber trotzdem mal ein erster Schritt und eine gewisse Richtung wie weiter.
Im Moment ist Augenmass angesagt, und dies beweist der Bundesrat mit diesem Vorgehen.