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Ab dem 1. März wird geöffnet – das hat der Bundesrat heute entschieden

Ab dem 1. März wird (langsam) geöffnet – das hat der Bundesrat gestern entschieden

17.02.2021, 15:0018.02.2021, 05:51
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Öffnungen ab dem 1. März

Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor.

Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos

Kaesespezialitaeten liegen im Laden der Molkerei "Latteria del Borgo" bereit, aufgenommen am Mittwoch, 24. Juni 2020, in Faido. In der Molkerei des Besitzers Antonio Taccogna werden apulisch ...
Bild: keystone

In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks.

An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen. Hier gelten der Kapazitätsbeschränkungen eine Maskentragpflicht. Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern

epa08783214 People sit on the terrasse of a restaurant in Paris, France, 29 October 2020. French President Emmanuel Macron announced a return to lockdown, dubbed 'reconfinement' to come into ...
Bild: keystone

Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wäre zum Beispiel, Kultur-und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.

Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt.

Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen.

Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche

Besonders bei jungen Leserinnen und Lesern haben Soziale Medien immer mehr Einfluss auf die Meinungsbildung. (Symbolbild)
Bild: sda

Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Mehr Geld für Härtefälle und Arbeitslose

Der Bundesrat will das Härtefallprogramm auf 10 Milliarden Franken aufstocken. Zudem schlägt der Bundesrat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Der Bund soll auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter soll die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden.

ARCHIV - Ein Arbeitsloser liest am 20. August 2010 am Hauptbahnhof in Zuerich den Stellenanzeiger. - Die Arbeitslosenquote in der Schweiz ist im Oktober auf 3,1 Prozent gestiegen. Im September lag sie ...
Bild: KEYSTONE

Härtefallprogramm

Der Bundesrat beantragt, die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt 10 Milliarden Franken aufzustocken. Davon sind 6 Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen.

Der Bund übernimmt hier 70 Prozent (4.2 Mrd.), die Kantone 30 Prozent (1.8 Mrd.). Weitere 3 Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen vorgesehen. Das Gesetz regelt neu eindeutig die kantonale Zuständigkeit («Sitzprinzip», nicht «Niederlassungsprinzip»).

Die Beiträge an grössere Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert; die Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone, der Bund wird jedoch für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen. Die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone wird um 250 Millionen auf 1 Milliarde aufgestockt. Der Bundesrat entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über die Verteilung dieser Reserve.

Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeit

Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen soll um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Vorübergehend soll die Voranmeldefrist für Kurzarbeit aufgehoben werden sowie die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein. Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern.

Schliesslich wird beantragt, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernimmt. Das führt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von aktuell geschätzt bis zu 6 Milliarden Franken und bedingt eine Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Krippen und Kultur

Weitere Anpassungen betreffen die Kinderbetreuung (nachträgliche Unterstützung von der öffentlichen Hand geführter Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung) und die Kultur (rückwirkende Ausfallentschädigung für Kulturschaffende).

Corona-Nachträge von 14,3 Milliarden Franken

Der Bundesrat beantragt dem Parlament weitere 14.3 Milliarden Franken zur Bewältigung der Corona-Krise. Die grössten zusätzlichen Beträge entfallen dabei auf Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Kurzarbeitsentschädigung, Kosten für Corona-Tests und den Erwerbsersatz.

Insgesamt sollen die Mittel für Härtefallmassnahmen von 2.5 auf 10 Milliarden Franken aufgestockt werden. Der Anteil des Bundes erhöht sich damit auf 8.2 Milliarden Franken. Dies bedingt einen Nachtrag zum Budget 2021 von 6.3 Milliarden Franken, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte.

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157 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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54er
17.02.2021 15:08registriert Juni 2018
Ich war eher zurückhaltend eingestellt was Lockerungen betrifft, also eher lieber noch ein wenig warten und gegen Mitte oder Ende März lockern.

Muss aber auch ehrlich sagen, dass ich jetzt diese Lockerungen ab 1 März gut finde. Es ist nicht zu viel aber trotzdem mal ein erster Schritt und eine gewisse Richtung wie weiter.
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Roli_G
17.02.2021 15:04registriert Januar 2021
Macht für mich so mehr oder weniger Sinn. Insbesondere die Kritieren für eine weitere Öffnung ab April mit Berücksichtigung von Spital-Kapazitäten, R-Wert und langfristige Ansteckungs-Trends. Auch ist der Ausbau der Corona-Finanzhilfen sehr sinnvoll.
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Magnum
17.02.2021 15:55registriert Februar 2015
Klingt für mich nach einer sehr behutsamen Lockerung, verbunden mit einem Zeitfenster von 4 Wochen, um deren Folgen abzuschätzen. Was die einzig vernünftige Vorgehensweise ist. Die Platzers und Biglers werden zwar wieder Zeter und Mordio schreien, flankiert von notorischen Rechtstrollen wie dem Leroy und dem Rimoldi. Aber diese Herrschaften tragen schliesslich auch keinerlei Verantwortung.
Im Moment ist Augenmass angesagt, und dies beweist der Bundesrat mit diesem Vorgehen.
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