Stefan Keller, Sonderermittler rund um die «Schweizerhof»-Geheimtreffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino, legt sein Mandat Ende Mai nieder. Dies teilte er der Gerichtskommission des Bundesparlaments mit.
Keller geht nicht ohne schwere Vorwürfe. Er sehe sich «aufgrund der personellen Besetzung des Bundesstrafgerichts ausserstande, seine Ermittlungen fortzusetzen», so der ausserordentliche Bundesanwalt in einer Medienmitteilung. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hatte Keller Ende April für befangen erklärt und in den Ausstand versetzt.
Er habe der Gerichtskommission aufgezeigt, dass «das Urteil weder schlüssig begründet ist, noch die Rechtsprechung zur Befangenheit von Staatsanwälten berücksichtige, so Keller. Er hält fest:
Das Bundesstrafgericht hatte Keller wegen seiner Informationspolitik für befangen erklärt. Auslöser war eine Mitteilung vom Dezember 2020, in der Keller erklärt hatte, er habe die Prüfung einer Strafanzeige gegen Infantino im Zusammenhang mit der Benutzung eines Privatjets abgeschlossen. Dabei hätten sich «deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des Fifa-Präsidenten» ergeben. Infantino sah darin eine Vorverurteilung und erhob Beschwerde. Das Bundesstrafgericht gab ihm Recht und versetzte Keller in allen Infantino-Verfahren in den Ausstand. Gegen diesen erstinstanzlichen Entscheid gab es keine Rekursmöglichkeit. So stellte sich die Frage, ob Keller die anderen Verfahren, etwa das gegen Bundesanwalt Lauber, noch weiterführen konnte.
Es wäre zwar rechtlich möglich, so Keller, das Verfahren gegen Infantino abzutrennen und einem anderen Ermittler zu übertragen. Allerdings könnte die Verfahrenstrennung auch wieder angefochten werden, wieder ohne Rekursmöglichkeit. Dasselbe gelte «für alle anderen verfahrensrechtlichen Verfügungen etwa zur Herausgabe von Dokumenten». Keller glaubt sich einem parteiischen Spruchkörper gegenüber, der immer das letzte Wort hat.
«Unter diesen Umständen sieht sich der ausserordentliche Bundesanwalt angesichts der derzeitigen personellen Besetzung des Bundesstrafgerichts nicht mehr in der Lage, seine Ermittlungen zielführend und innert nützlicher Frist zu Ende zu führen», schreibt Keller. Er bedauere, dass jetzt «erhebliche Ermittlungsergebnisse ebenso verloren gehen wie wertvolle Zeit, um das Verfahren vor Eintritt der Verjährung abzuschliessen.»
Der Entscheid der Bellenzer Beschwerdekammer gegen Keller stiess auch bei Experten auf Unverständnis. Der frühere Bundesrichter Hans Wiprächtiger sagte zu CH Media, der Entscheid sei «unsorgfältig, unsachgemäss und nicht objektiv». Er «widerspricht klar der herrschenden Rechtsprechung, die einen Staatsanwalt nur bei krasser Voreingenommenheit für befangen erklärt».
Die Zusammensetzung des Gerichts, das Keller in den Ausstand schickte, wirft tatsächlich Fragen auf. Zwei der drei Mitglieder gehören wie Infantinos Anwalt, David Zollinger, der Zürcher SVP an. Eines der Mitglieder arbeitete gleichzeitig mit Infantinos Anwalt Zollinger bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Und die Fifa hat ihren Sitz bekanntlich in Zürich. Personelle Verwicklungen deuten darauf hin, dass das Gericht, das bereits das Verfahren zur Fussball-WM 2006 verjähren liess, kein Interesse an Fifa-Ermittlungen hat. So war Bundesstrafrichter Olivier Thormann, Mitglied der dreiköpfigen Gerichtsleitung, Verfahrensleiter der Fifa-Fälle und selbst an einem der Infantino-Treffen dabei. Wirbel kann das umstrittene Gericht jetzt erst recht nicht brauchen, weil im Herbst die Gesamterneuerungswahlen durch die Bundesversammlung anstehen.
Die Gerichtskommission unter FDP-Ständerat Andrea Caroni teilte mit, dass sie in Absprache mit der Aufsichtsbehörde die Wahl eines neuen Sonderermittlers vorbereite. (bzbasel.ch)
Dass gerade die SVP, selbst ernannte Volchsvertreter, sich um die Grossfinanz und die dubiose FIFA "kümmert", passt irgendwie.
Blatter war schon ein "Mischler" - scheint aber gegenüber Infantino wie ein Sängerknabe.
Als es in Bellenz um das Sommermärchen ging, liess Kaiser Franz vom Golfplatz, via Arzt, ausrichten, dass er nicht pässlich sei für eine Vorladung vor Gericht - und man liess es dabei.
Anscheinend soll, dank der SVP-Mehrheit, die nicht verfolgt werden ...