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Zürcher Justiz sieht keine Ehrverletzung von Broulis

Zürcher Justiz sieht keine Ehrverletzung von Broulis

30.04.2020, 16:24
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat eine Klage des Waadtländer Staatsrats Pascal Broulis gegen einen Tamedia-Journalisten abgewiesen. Der besagte Artikel stelle keine Ehrverletzung im strafrechtlichen Sinne dar.

Der FDP-Politiker will keinen Rekurs einreichen. «Mein Mandant hat sich entschieden, keine Berufung gegen die Verfügung einzulegen, aber die Gründe dafür scheinen fragwürdig», sagte Broulis' Anwalt, Alexandre Curchod, am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit Berichte der Tageszeitungen «Tages-Anzeiger» und «Le Temps». Broulis hatte die Klage Ende 2018 eingereicht.

Der freisinnige Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis ist nach Ansicht der Zürcher Justiz nicht in seiner Ehre verletzt worden. (Archivbild)
Der freisinnige Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis ist nach Ansicht der Zürcher Justiz nicht in seiner Ehre verletzt worden. (Archivbild)Bild: KEYSTONE

Den Berichten zufolge betonte der Zürcher Staatsanwalt, dass in politischen Angelegenheiten «die Meinungsfreiheit von wesentlicher Bedeutung ist» und impliziert, dass sich politische Akteure manchmal starker öffentlicher Kritik stellen müssen. Der Staatsanwalt kam auch zum Schluss, dass sich der Artikel nicht speziell an den Waadtländer Finanzminister richte, sondern an seine Partei, die FDP.

Der besagte Artikel erschien Ende September 2018 in der Zeitschrift «Das Magazin». Der Journalist Philipp Loser schrieb einen Artikel mit dem Titel «Die FDP – eine Elitepartei ohne Elite». Er erwähnte dabei mehrere freisinnige Persönlichkeiten.

Ein paar Zeilen handelten von Broulis. «Zuerst machte er Schlagzeilen mit schamlos optimierten Steuern (als Finanzdirektor), dann mit Reisen nach Russland – in Begleitung eines pauschal besteuerten Unternehmers aus der Waadt», schrieb der Autor über den Politiker.

Anschuldigungen zurückgewiesen

Broulis hatte den Vorwurf der Steueroptimierung stets bestritten. Eine unabhängige Untersuchung entlastete den Waadtländer Finanzdirektor im Mai 2018 schliesslich. In den Medien war angeprangert worden, er wohne hauptsächlich in Lausanne, bezahle aber seine Steuern im steuergünstigen Sainte-Croix im Waadtländer Jura. Umstritten waren auch die Abzüge in Höhe von 15'000 Franken für die Fahrkosten für die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort.

Im Anschluss an den Artikel im «Das Magazin» verlangte der Waadtländer Politiker das Recht auf eine Gegendarstellung. Nach mehrmaligem Austausch veröffentlichte Tamedia am 20. Oktober 2018 einen kurzen Nachtrag, ohne jedoch einen Fehler einzugestehen. Broulis gab sich damit nicht zufrieden und reichte am 21. Dezember 2018 bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede ein.

Weiteres Verfahren hängig

Ein zweites, von Broulis eingeleitetes Verfahren ist noch im Gange. Die Zivilklage richtet sich gegen den Westschweizer Korrespondenten des «Tages-Anzeiger», der mehrere Artikel über die Steuersituation des Staatsrates geschrieben hat.

Der Fall, der im März 2019 eröffnet wurde, wird derzeit vor den Waadtländer Gerichten verhandelt. Vor bald einem Jahr war ein Schlichtungsversuch zwischen den beiden Parteien gescheitert. (adi/sda)

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