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Sport

Coronavirus: Das hat der Bundesrat heute entschieden

Stadien dürfen zu 2/3 gefüllt werden, Alkohol erlaubt – das hat der Bundesrat entschieden

02.09.2020, 15:0002.09.2020, 16:14
ZSC Lions Stuermer Dan Fritsche goennt sich einen Schluck Bier bei der Meisterfeier im Hallenstadion in Zuerich am Sonntag, 20. April 2014. Die ZSC Lions gewinnen die Schweizermeisterschaft nach ihrem ...
Bald wieder: Bier und Menschen im Stadion.Bild: KEYSTONE

Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt.

Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen.

Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert. Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere In- und Outdoor-Veranstaltungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und vom Kanton bewilligt werden.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung «Besondere Lage» nach Anhörung der Kantone und betroffenen Verbände heute verabschiedet.

Das sind die Bewilligungskriterien

Einerseits muss die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betroffenen Region die Durchführung der Veranstaltung erlauben. Voraussetzungen für eine Bewilligung ist andererseits, dass der Kanton über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing verfügt.

Zudem gilt an Grossveranstaltungen für den Zuschauerbereich grundsätzlich eine Sitzplatzpflicht. Die Kantone können bei Freiluftveranstaltungen wie z.B. Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gelände ausnahmsweise Stehplätze bewilligen. Der Veranstalter muss dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderem geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, ob eine Maskenpflicht gilt, ob Sitzplätze freizuhalten sind oder wie sichergestellt wird, dass die erhobenen Kontaktangaben korrekt sind.

Fussball- und Eishockey-Spiele mit Alkohol

Maskottchen "Speedy" vom EHC Olten waehrend dem Swiss Ice Hockey Cup 1/8 Final zwischen dem EHC Olten und dem EHC Biel-Bienne am Sonntag, 22. Oktober 2017, im Stadion Kleinholz in Olten. (KE ...
Bild: KEYSTONE

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht.

Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans.

Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden. (aeg)

Die angepasste Covid-19-Verordnung zu den Grossanlässen

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Die angepasste Covid-19-Verordnung zu den Grossanlässen
Covid-S9 Verordnung Grossanlässe
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