Schweiz
Zürich

Was für Spielverderber! Zürcher Stadtrichter büssen 70-Jährigen fürs Seifenblasen machen

Kunst ist bewilligungspflichtig, sagt das Gesetz. Darum muss Gunnar Jauch für sein Hobby bezahlen.
Kunst ist bewilligungspflichtig, sagt das Gesetz. Darum muss Gunnar Jauch für sein Hobby bezahlen.bild: facebook

Was für Spielverderber! Zürcher Stadtrichter büssen 70-Jährigen fürs Seifenblasen machen

Weil er in Zürich riesige Seifenblasen produziert, muss der 70-jährige Gunnar Jauch eine 250-Franken-Busse bezahlen. Der Grund: Strassenkunst sei bewilligungspflichtig.
19.03.2015, 16:2124.03.2015, 17:55
Daria Wild
Folge mir
Mehr «Schweiz»

«Begeisterung und Entzücken» löse er normalerweise aus, sagt Gunnar Jauch, wenn er Schnüre an Holzstäben in Seifenwasser tunkt und riesige Blasen produziert. Es ist das neuste Hobby des bald 70-jährigen Architekten.

Jauch auf dem Sechseläutenplatz. Diese Aktion brachte ihm den ersten Strafbefehl ein.
Jauch auf dem Sechseläutenplatz. Diese Aktion brachte ihm den ersten Strafbefehl ein.bild: facebook

Doch Jauchs neuste Leidenschaft ist den Ordnungshütern zuwider: Bereits zum zweiten Mal hat das Stadtrichteramt Zürich einen Strafbefehl gegen ihn ausgestellt – wegen unbewilligter Strassenkunst «ausserhalb der erlaubten Gebiete der Seeuferanlagen». Eine missbräuchliche Benützung des öffentlichen Grundes also. Busse: 250 Franken.

Bild
Bild: facebook

Der Strafbefehl stützt sich auf die Allgemeine Polizeiverordnung (APV) in der es heisst: 

«Die vorübergehende Benutzung (öffentlicher Sachen, Anm. d. Red.) zu (...) privaten (...) Sonderzwecken, die nicht bestimmungsgemäss oder nicht gemeinverträglich ist und andere Benutzungsberechtigte beeinträchtigt, ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.»

Doch Jauch, der Rebell, denkt nicht daran, die Busse zu bezahlen. Die Seifenblasen habe er für seine Freunde gemacht. Seifenblasen seien sehr wohl gemeinverträglich und damit weder bewilligungs- noch gebührenpflichtig, meint er. 

Jauch hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben und das Schreiben auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht. Wie er gegenüber watson sagt, sei er nun auf ein Gespräch auf dem Stadtrichteramt eingeladen worden. Das Stadtrichteramt Zürich äussert sich auf Anfrage nicht zum Fall Jauch. watson bleibt dran. (dwi)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
22 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
KLeeX
19.03.2015 17:51registriert Januar 2014
Irgendwie ist die Welt am verblöden. Bald braucht es eine Bewilligung um zu Furzen.
1021
Melden
Zum Kommentar
avatar
mrgoku
19.03.2015 17:16registriert Januar 2014
Der war am Samstag beim Bürkliplatz. Einige Kinder waren da und hatten grosse Freude daran... peinlich dass die Polizei nichts weiteres zu tun hat als solche Aktionen zu büssen...
781
Melden
Zum Kommentar
avatar
saukaibli
19.03.2015 17:04registriert Februar 2014
Was die Stadt Zürich alles als Kunst betrachtet frage ich mich spätestens seit dem Hafenkran. Vermutlich wird mal bald schon gebüsst wenn man Freunden einen Witz erzählt, wegen illegaler Standup Comedy.
826
Melden
Zum Kommentar
22
Nicht nur am Gotthard – wo es an Ostern im In- und Ausland sonst noch staut
Viele nutzen das verlängerte Osterwochenende für eine Reise ins Ausland. Ob Städtetrips oder an idyllische Orte – die Reiseziele sind vielseitig und die Vorfreude riesig. Aber Obacht! Damit du deine wertvolle Zeit nicht mit Warten verbringst, solltest du dich vorab über den Osterstau informieren.

Du fährst auf der Autobahn, hast (noch) gute Laune, hörst deine Lieblingsmusik und bist in Gedanken schon an deinem Reiseziel. Alles läuft prima, bis du plötzlich eine lange Schlange an Autos vor dir stehen hast. «Mist, Stau! Kann ja nicht so lange dauern», denkst du dir. Es vergehen 5 Minuten, 15 Minuten, 30 Minuten und je länger du stehst, desto ungeduldiger wirst du. Hättest du dich doch besser früher über die Verkehrslage informiert!

Zur Story