Krankenversicherung: Versicherte erhalten bis zu 40 Franken Krankenkassenprämien zurück

Krankenversicherung: Versicherte erhalten bis zu 40 Franken Krankenkassenprämien zurück

18.02.2016, 11:48

Weil Versicherte in einigen Kantonen jahrelang zu hohe Krankenkassenprämien bezahlt haben, bekommen sie auch 2016 Geld zurück. Am meisten im Kanton Waadt mit 40.60 Franken, am wenigsten in Graubünden mit 20 Rappen.

Zudem müssen die Versicherten in den neun betroffenen Kantonen zwischen 25 Rappen und 45.45 Franken weniger Prämie zahlen. Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit. So profitieren sie von insgesamt bis zu 86 Franken. Es handelt sich um die Kantone Zürich, Zug, Freiburg, Appenzell-Innerrhoden, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf.

Krankenversicherte in diesen Kantonen hatten zwischen 1996 und 2013 zu hohe Prämien bezahlt. Aus diesem Grund werden ihnen in diesem Jahr insgesamt 188 Millionen Franken gewährt - einerseits über Rückzahlungen, anderseits über reduzierte Prämien. 88.7 Millionen Franken steuert der Bund bei, der Rest stammt von den Versicherten in denjenigen 13 Kantonen, die zu tiefe Prämien bezahlt hatten. Die Krankenkassen ziehen die Beträge von der Juni-Prämie ab oder zahlen sie separat aus.

Die anderen zahlen 48 Franken mehr

Wer jahrelang zu wenig bezahlt hat, muss 2016 nun einen Betrag von 48 Franken nachliefern. Die Ausnahme bilden Versicherte in Luzern, wo 18 Franken zu zahlen sind, sowie in den Kantonen St. Gallen und Wallis, welche den geschuldeten Betrag bereits 2015 ausgeglichen haben. Die Kassen ziehen den Betrag laut BAG über die normale Prämienrechnung ein.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Versicherten, die zu hohe Prämien bezahlt haben, insgesamt 254.7 Millionen Franken Rückzahlungen und Prämienabschläge erhalten. Gemäss BAG sollen sie im kommenden Jahr die letzte Tranche von 363 Millionen Franken bekommen.

Bei den Kantonen, die nun nachzahlen müssen, handelt es sich um Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Wallis und Jura. (sda)

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