Bundesrat will das Sexualstrafrecht nicht revidieren

Bundesrat will das Sexualstrafrecht nicht revidieren

29.08.2019, 12:56

Sex ohne Einwilligung soll als Vergewaltigung gelten: Das fordert Amnesty International mit einer Petition, die von Strafrechtsexperten unterstützt wird. Der Bundesrat stellt sich dagegen. Er hält eine Reform nicht für angezeigt.

Das schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret. Diese erinnert an den Aufruf von 22 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren im «Tages-Anzeiger» von Anfang Juni.

Die Unterzeichnenden schlossen sich der Petition von Amnesty International an. Namentlich sprachen sie sich dafür aus, dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung bestraft wird.

Gegenwehr nötig

Heute wird Geschlechtsverkehr, den nicht beide Sexualpartner wollen, nur dann als schweres Unrecht qualifiziert, wenn das Opfer dazu genötigt wurde. Hat der Täter ohne Einwilligung gehandelt und sich über ein ausdrückliches «Nein» des Opfers hinweggesetzt, aber kein Nötigungsmittel wie Gewalt oder Drohung angewendet, kann die Tat nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bestraft werden.

«Das heutige Gesetz verlangt vom Opfer also indirekt, dass es sich zur Wehr setzt und damit weitere Verletzungen in Kauf nimmt», schrieben die Professorinnen und Professoren. Habe das Opfer zwar deutlich «Nein» gesagt, sich aber nicht zusätzlich physisch zur Wehr gesetzt, bleibe der massive Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers regelmässig straflos. Das Sexualstrafrecht sei veraltet.

In anderen Ländern schon Realität

Andere Länder haben ihr Recht angepasst. Das Prinzip des gegenseitigen Einverständnisses sei inzwischen in acht europäischen Ländern Realität, schreibt Moret. Weitere Länder planten Gesetzesänderungen.

Weiter erinnert die FDP-Nationalrätin an die Resultate einer Umfrage von gfs.bern im Auftrag von Amnesty International vom Mai. Demnach hat in der Schweiz jede fünfte Frau ab 16 Jahren schon ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, mehr als jede zehnte Frau hatte Sex gegen ihren Willen. Moret fragt den Bundesrat, ob er angesichts dieser schockierende Zahlen bereit sei, seine Position zu überdenken.

Nicht alle für eine Reform

Der Bundesrat schreibt, er sei der Ansicht, dass sich die Faktenlage in den letzten Monaten nicht in einer Weise geändert habe, dass er auf seine früher geäusserte Haltung zurückkommen müsste. Er nehme aber die aktuelle öffentliche Diskussion zu diesen Fragen mit grossem Interesse zur Kenntnis und verfolge die Entwicklung aufmerksam.

Ein Reformbedarf werde offensichtlich nicht von allen Kreisen und allen Expertinnen und Experten bejaht, gibt der Bundesrat zu bedenken. So hätten sich 32 Strafverteidigerinnen und -verteidiger kritisch geäussert.

Ohne Vernehmlassung heikel

Das Parlament hätte die Möglichkeit, das Anliegen in die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen einzubauen, die derzeit hängig ist. Aus Sicht des Bundesrates wäre es jedoch heikel, eine solche Reform ohne Vernehmlassung vorzunehmen.

Auch bedingt gemäss dem Bundesrat die Istanbul-Konvention keine solche Änderung, wie er schon früher erläutert hatte. Die Vertragsstaaten werden darin verpflichtet, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen für strafbar zu erklären. Das Einverständnis muss freiwillig erteilt werden.

Eine Verpflichtung zur Schaffung einer strafrechtlichen Regelung, die ausdrücklich die Vornahme nicht einverständlicher sexueller Handlungen unter Strafe stelle, sei damit nicht verbunden, schrieb der Bundesrat bereits letztes Jahr. Es bleibe den Vertragsstaaten überlassen, über die genaue Formulierung in der Gesetzgebung sowie über die Faktoren zu entscheiden, die eine freie Zustimmung ausschlössen. (sda)

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