Sozialhilfebezügern bläst künftig laut dem «St. Galler Tagblatt» ein stärkerer Wind entgegen. Die revidierte Thurgauer Sozialhilfeverordnung sieht vor, dass die Sozialämter ihre Leistungen bis zu 50 Prozent
streichen sollen, wenn ein
Sozialhilfeempfänger eine zugewiesene Arbeit verweigert.
Diese Version können die Vernehmlassungsteilnehmer noch bis zum 19. Dezember beurteilen.
Darin geht
der Regierungsrat in mehreren Punkten über die
verschärften Richtlinien der
SKOS (Schweizerische Konferenz
der Sozialhilfe) hinaus.
Für
Arbeitsverweigerung sehen diese nur eine Streichung bis 30 Prozent vor.
Die harte Gangart des Regierungsrats gefällt SVP-Politikern aus dem Nachbarkanton, wie Thomas Müller, SVP-Nationalrat und Rorschacher Stadtpräsident, am am Kommunalforum der Thurgauer Kantonalbank in Frauenfeld bekräftigte.
Müller, ist kein Fan der SKOS-Richtlinien, Rohrschach ist kein Mitglied mehr. Laut ihm braut es für die Regelung der Sozialhilfe ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene, nicht 26 Sozialdirektoren, die über die in Eigenregie entscheiden. (rwy)
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