Integrationsgesetz im Nationalrat auf der Kippe

Integrationsgesetz im Nationalrat auf der Kippe

14.09.2016, 06:36

Der Nationalrat befasst sich heute Mittwoch mit der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Der Ausgang ist offen: Sind am Ende sowohl die Rechte als auch die Linke unzufrieden, droht der Vorlage der Absturz.

Der Bundesrat will die Integration nach dem Grundsatz «Fördern und Fordern» verstärken. In der Nationalratskommission fand sich dafür keine Mehrheit. Einem Teil der Kommission ging das Fördern zu weit, dem anderen das Fordern.

Der Ständerat hatte den Gesetzesänderungen bereits 2013 zugestimmt. Dann wurden die Beratungen unterbrochen. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Frühjahr 2014 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Vorlage zu überarbeiten. Dabei sollte er unter anderem strengere Regeln für den Familiennachzug erlassen.

Kein Familiennachzug

Das hat der Bundesrat getan. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, soll seine Familie nicht mehr ins Land holen dürfen. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sollen zudem beim Familiennachzug die gleichen Voraussetzungen gelten wie für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis).

Der Nationalratskommission geht das aber nicht weit genug. Sie beantragt dem Rat eine radikale Massnahme: Vorläufig aufgenommene Personen sollen künftig kein Recht auf Familiennachzug mehr haben. Das beschloss die Kommission allerdings mit Stichentscheid ihres Präsidenten.

Menschenrechte tangiert

Im Nationalrat könnten jene obsiegen, die beim geltenden Recht bleiben wollen, wonach vorläufig Aufgenommene frühestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen können. Dafür plädieren neben SP und Grünen auch FDP- und CVP-Vertreter.

Sie geben zu bedenken, dass die Abschaffung des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspräche. Vorläufig aufgenommen wird, wer beispielsweise wegen eines Krieges nicht in den Herkunftsstaat zurückgeschickt werden kann.

C-Ausweis nur für Integrierte

Kern der ursprünglichen Vorlage ist die Integration. Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnehmen will und eine Landessprache beherrscht. Das soll im Gesetz verankert werden, das neu Ausländer- und Integrationsgesetz hiesse.

Einen C-Ausweis soll nur noch erhalten, wer die Integrationskriterien erfüllt. Der Bundesrat möchte im Gegenzug einen Anspruch auf eine Bewilligung einführen für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel einen C-Ausweis, haben aber keinen Anspruch darauf.

C-Ausweis widerrufen

Für den Rechtsanspruch hatte sich bereits im Ständerat keine Mehrheit gefunden. Die Nationalratskommission ist ebenfalls dagegen. Und sie will noch einen Schritt weiter gehen: Die Niederlassungsbewilligung soll widerrufen werden können, wenn eine Person «nicht bereit ist, sich in der Schweiz zu integrieren».

Bereits heute gibt es Gründe für einen Widerruf, etwa der Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der dauerhafte Bezug von Sozialhilfe. Der Bundesrat schlägt vor, dass der Bezug von Sozialhilfe künftig auch dann ein Grund für den Widerruf sein kann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.

Verschärfung für Kinder

Die Behörden müssten die Integration mit dem neuen Gesetz auch bei der Erteilung von B-Ausweisen berücksichtigen. Besteht besonderer Integrationsbedarf, sollen Ausländerinnen und Ausländer eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen. Die Bestimmung wird indes bekämpft.

Umstritten ist im Nationalrat ferner das Recht von Kindern unter 12 Jahren auf einen C-Ausweis, wenn die Eltern einen solchen haben. SVP-Vertreter beantragen, den Anspruch aufzuheben. Zudem sollen sprachliche Voraussetzungen auch für 12- bis 18-Jährige gelten. Nur für «ledige Kinder unter 12 Jahren» würden sie entfallen.

Hürden für Arbeit senken

Der Bundesrat möchte die Integration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden auch über die Erwerbsarbeit fördern. Deshalb soll die Sonderabgabe auf Löhnen abgeschafft werden. Heute müssen Betroffene zehn Prozent ihres Lohnes an den Bund abgeben, wenn sie erwerbstätig sind.

Für die Arbeitgeber will der Bundesrat ebenfalls Anreize setzen. Sie sollen kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen müssen, wenn sie Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen anstellen. Die Bewilligungspflicht soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden. Auch diese Bestimmungen jedoch sind umstritten. (sda)

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