Gericht: Soldaten wurden nach Fehlverhalten zu Recht entlassen

Gericht: Soldaten wurden nach Fehlverhalten zu Recht entlassen

19.07.2017, 20:16

Die Entlassung von vier Soldaten aus der Elite-Kaserne im süddeutschen Pfullendorf wegen ihrer Teilnahme an Aufnahmeritualen war rechtens. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies am Mittwoch die Klage der Soldaten gegen ihre Entlassung ab.

«Ihr Verbleib im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen», sagte der Richter. Durch Aufnahmerituale könnten eingeschworene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzbereitschaft schwächten.

Ausserdem sei die Gefahr der Nachahmung gross. «Es muss dem Dienstherren freistehen, einer solchen Disziplinlosigkeit entgegenzuwirken.» Die Bundeswehr müsse durch die Entlassungen Zeichen setzen dürfen.

Die Männer, drei von ihnen 19, einer 21 Jahre alt, waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden. Einen Einblick in das vorgeworfene Fehlverhalten gaben Videos, die in der Verhandlung am Mittwoch vorgespielt wurden. Sie geben zwei der Vorfälle wieder, die sich zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 ereignet haben sollen. Nach früheren Angaben der Soldaten zeigen sie das Üben einer Gefangennahme.

Erinnerung an Abu Ghreib

In einem Video wird ein Mann von mehreren Soldaten aus dem Bett gerissen und mit Sack über dem Kopf und Händen auf dem Rücken abgeführt. Ein anderer Film zeigt, wie ein Soldat in Tarngrün gekleidet und mit ABC-Maske im Gesicht zwei zivil gekleidete und auf Stühle gefesselte Männer in der Dusche abspritzt. Dabei ist der Ruf «Allahu Akbar» (Gott ist gross) zu hören.

Der Richter sagte, es mache für ihn nicht den Eindruck, als ob Soldaten das Verhalten im Fall ihrer eigenen Gefangennahme übten. Vielmehr fühle er sich an Berichte aus Abu Ghreib erinnert. In dem Gefängnis im Irak waren Gefangene gefoltert worden.

Den Soldaten wird ausser den umstrittenen Übungen auch die Teilnahme an Aufnahmeritualen vorgeworfen, wobei die «Opfer» nach Angaben der Soldaten zugestimmt haben sollen. Das spiele aber keine Rolle, sagte der Richter.

Das Verhalten der beiden Zeitsoldaten stelle eine Dienstpflichtverletzung dar. Bei den beiden freiwillig Wehrdienstleistenden sah er die noch niedriger angesetzte Hürde für die Entlassung ebenfalls überschritten.

«Das Urteil entspricht unserer Rechtsansicht», sagte der Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Einer der Vertreter der ehemaligen Soldaten, der Ulmer Anwalt Thomas Maurer, hält daran fest, dass die Entlassung ein zu hartes Mittel war und behält sich vor, in Berufung zu gehen. (sda/dpa)

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