Nach Abschluss der Sonderkontrollen an den Einheitswagen IV nach dem tödlichen Arbeitsunfall eines Zugchefs haben die SBB insgesamt 69 sicherheitsrelevante Mängel an der Funktionsweise des Einklemmschutzes festgestellt.
Insgesamt habe man 1832 Türen von 458 Wagen einer Sonderkontrolle unterzogen, teilten die SBB am Donnerstag mit. Die betroffenen Türen seien umgehend repariert oder gesperrt worden. Die übrigen 35 der insgesamt 493 Wagen seien in Revision und würden vor der Inbetriebnahme kontrolliert.
Die Sonderkontrolle habe vom 12. bis 28. August stattgefunden und sei nun abgeschlossen. Bei der Sonderkontrolle kamen 572 insgesamt Mängel zum Vorschein, der grosse Teil davon nicht sicherheitsrelevant. 69 Mal wurde beim Einklemmschutz ein Mangel in der Funktionsweise gefunden, 7 Türen haben diesbezüglich nicht funktioniert.
Unveränderte Sicherheitseinschätzung
Die SBB machten «keine Kompromisse bei der Sicherheit», wurde in der Mitteilung weiter betont. An der Sicherheitseinschätzung habe sich nach Abschluss der Sonderkontrolle nichts geändert. Die Einheitswagen IV könnten weiterhin sicher betrieben werden.
Die Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hatte in einem Zwischenbericht verlangt, dass der Einklemmschutz-Schutz durch ein «zuverlässiges System» ersetzt wird.
Nach Abschluss der Sonderkontrollen wollen die SBB laufend weitere Verbesserungsmassnahmen umsetzen. Die Taskforce bleibt deshalb laut Mitteilung an der Arbeit und koordiniert die Umsetzung der Korrekturmassnahmen.
Weitere Wagentypen im Fokus
Bis Ende Oktober will das Unternehmen bei 90 Steuerwagen des Typs IC-Bt4 und 232 Eurocity-Wagen ebenfalls Sonderkontrollen durchführen. Diese Wagen verfügen über modernere, aber ähnliche Türsysteme wie der Einheitswagen IV. Die restliche Flotte ist mit moderneren Türsystemen mit zusätzlichen Sicherheitselementen ausgestattet.
Der 54-jährige Zugchef wurde bei der Abfahrt aus dem Bahnhof Baden AG am Samstag, 4. August, um 00.10 Uhr eingeklemmt, mitgeschleift und tödlich verletzt.
Eine lose Verbindung beim Druckwellenschalter der Türe 4 des betroffenen Wagens hatte zur Folge, dass die Schliesskraft der Türe nicht abgebaut wurde, als sie auf ein Hindernis traf. Damit war der Einklemmschutz nicht wirksam. (sda)