Der Französisch-Unterricht in der Thurgauer Primarschule wird voraussichtlich abgeschafft. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Gesetzesänderung beraten, mit welcher der Unterricht auf die Sekundarstufe verschoben werden soll.
Der Grosse Rat will das Thurgauer Volksschulgesetz ändern und einen neuen Paragrafen einfügen, in dem es heisst: «Französisch wird erst auf der Sekundarstufe I unterrichtet». Das Parlament stimmte nach einer mehrstündigen emotionalen Debatte mit 68 gegen 53 Stimmen für Eintreten auf diese Änderung des Volksschulgesetzes. Rückweisungs- und Streichungsanträge hatten keine Chance.
Seit 24 Jahren wird im Thurgau ab der 5. Primarklasse Französisch unterrichtet, nun wollen die Politiker das Frühfranzösisch abschaffen. Die Erfolge seien enttäuschend, viele Schülerinnen und Schüler seien überfordert, lautet ihre Begründung.
Die Mehrheit des Grossen Rates, vor allem die SVP, CVP und die Grünen, wollen den Unterricht deshalb auf die Oberstufe verschieben. Damit hält der Grosse Rat an einem Entscheid vom August 2014 fest, mit welchem der Grosse Rat eine Motion zur Abschaffung des «Frühfranzösisch» als erheblich erklärt hatte.
Gegen die Abschaffung sind die SP und die FDP und SVP-Erziehungsdirektorin Monika Knill. Sie kämpften jedoch vergeblich für die Beibehaltung des aktuellen Modells, wonach Englisch ab der 3. und Französisch ab der 5. Primarklasse unterrichtet wird, wie in den meisten Deutschschweizer Kantonen.
Letztes Wort noch nicht gefallen
Der Kanton Thurgau begebe sich mit der Abschaffung des Frühfranzösisch in eine Sackgasse und gefährde den Sprachenfrieden, argumentierten sie. Das Argument, die Schüler seien überfordert, treffe nicht zu. Drei Viertel der Schüler habe keine Probleme mit dem Französisch-Unterricht, wie Umfragen bei Thurgauer Lehrern ergeben hätten.
Das letzte Wort in Sachen Frühfranzösisch ist mit dem Entscheid vom Mittwoch noch nicht gefallen. Denn ein Behördenreferendum ist wahrscheinlich. Damit es zustande kommt, müssen mindestens 30 der 130 Ratsmitglieder zustimmen. Lanciert kann das Behördenreferendum aber erst nach der Schlussabstimmung, nach der zweiten Lesung der Vorlage. Diese soll in einer der nächsten Sitzungen stattfinden. (sda)