Mörder von Adeline zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt

Mörder von Adeline zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt

24.05.2017, 18:1224.05.2017, 19:33

Der Mörder der 2013 getöteten Sozialtherapeutin entgeht der Höchststrafe, ist aber zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt worden. Entscheidend dafür waren die psychiatrischen Gutachten. Die Eltern des Opfers werden das Urteil nicht anfechten.

Kaum hatte der Gerichtspräsident Fabrice Roch bei der Urteilseröffnung am Mittwoch angekündigt, dass es keine lebenslänglichen Verwahrung geben werde, verliess eine Person ihren Platz auf der Tribüne des grossen Gerichtssaals und schlug krachend die Türe zu.

Dieser emotionale Abschluss passte zum fünftägigen Prozess zum Tötungsdelikt Adeline, bei dem der Gerichtsaal stets gefüllt gewesen war. Nach der Absetzung eines ersten Gerichtes wegen Befangenheit im Herbst standen auch die sieben neuen Richter unter einer besonderen Beobachtung.

Der angeklagte Fabrice A. nahm die nur rund zwanzig Minuten dauernde Urteilseröffnung regungslos hin. Er erschien wie vergangene Woche in einem blauen T-Shirt, grauen Trainerhosen und Turnschuhen.

Präsident Roch stützte sich bei der Frage der lebenslänglichen Verwahrung auf die beiden psychiatrischen Gutachten. Nach Ansicht der beiden französischen Experten sei der Angeklagte ein pervers gestörter Psychopath, sagte er.

Die beiden Schweizer Experten hätten von einer schweren dissozialen Störung gesprochen. Beide Gutachter-Duos hätten die Gefahr für eine Wiederholungstat als «sehr hoch» eingeschätzt, fuhr Gerichtspräsident Roch weiter.

Die psychiatrischen Experten hätten den Angeklagten aber nicht als untherapierbar bis ans Lebensende bezeichnet, weshalb eine ordentliche Verwahrung angeordnet werde.

Schuldig in allen Anklagepunkten

Der Angeklagte habe besonders niederträchtig gehandelt und Adeline getötet, um seine Fantasien zu befriedigen, sagte der Gerichtspräsident weiter. «Das Opfer sass an den Baum gefesselt und war wehrlos.»

Fabrice A. habe klar vorsätzlich gehandelt und die Tat während Monaten geplant. In dem auf Resozialisierung spezialisierten Zentrum «La Pâquerette» nährte er seine Tötungsfantasien mittels Filmszenen. Er sei zudem unfähig, Reue zu zeigen, sagte Roch.

Der 42-Jährige wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls. Das Gericht folgte bei der Frage der Höchststrafe dem Antrag der Verteidigung, die gegen die lebenslängliche Verwahrung plädiert hatte.

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte die lebenslängliche Verwahrung verlangt. Am Mittwoch kündigten weder die Verteidigung noch Olivier Jornot einen Rekurs an. Der Generalstaatsanwalt zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.

Vorbestrafter Vergewaltiger

Der 42-jährige Angeklagte hatte die Therapeutin während eines Freigangs am 12. September 2013 in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten. Danach flüchtete der französisch-schweizerische Doppelbürger nach Polen, wo er laut Anklage seine Ex-Freundin töten wollte.

Nach einer dreitägigen Flucht wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Der Angeklagte war bereits wegen zwei 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.

Kein Rekurs der Eltern

Die Eltern der getöteten Adeline werden das Urteil nicht anfechten. Sie hätten sich zwar eine lebenslängliche Verwahrung gewünscht, weil das eine doppelte Sicherheit gewesen wäre, sagte die Mutter. Sie bezeichneten den entsprechenden Artikel 64 Absatz 1 bis des Strafgesetzbuches als schlicht «unanwendbar».

Seit Annahme der Verwahrungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk 2004 hielt noch kein Urteil mit einer lebenslänglichen Verwahrung vor Bundesgericht stand. Anders als bei der lebenslänglichen Verwahrung muss bei der ordentlichen Verwahrung auf Gesuch in oder vom Amtes wegen periodisch eine bedingte Entlassung geprüft werden.

Die ordentliche Verwahrung wird erst nach der lebenslänglichen Freiheitsstrafe vollzogen. Die Chancen auf eine bedingte Entlassung sind für Fabrice A. deshalb äusserst gering. (sda)

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