Gericht verbietet Fotos von Corinna Schumacher vor Spital

Unfall Schumacher

Gericht verbietet Fotos von Corinna Schumacher vor Spital

30.07.2014, 15:04

Wieder hat ein deutsches Gericht die Veröffentlichung bestimmter Fotos der Ehefrau des früheren deutschen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher untersagt. Die Bilder im Magazin «Die Aktuelle» der Funke Women Group zeigen Corinna Schumacher auf dem Weg ins Spital zu ihrem verletzten Mann.

«Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein», befanden die Richter des Kölner Landgerichts am Mittwoch nach Angaben eines Sprechers. Berufung ist zugelassen.

Corinna Schumacher ist auch gegen «taz» und ZDF vorgegangen. Diese beiden Medien wehren sich dagegen und argumentierten am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht, ihre Berichterstattung sei in keiner Weise voyeuristisch gewesen.

Sie habe sich im Gegenteil mit dem Verhalten der Medien nach dem Unfall des Rennfahrers kritisch auseinandergesetzt. Es sei widersinnig, nun auch sie dafür bestrafen zu wollen.

Schumachers Anwalt Felix Damm liess dies jedoch nicht gelten und bezeichnete die Medienkritik als «Feigenblatt». Es sei fragwürdig, wenn man eine bestimmte Art von Berichterstattung kritisiere und dabei das Beanstandete selbst reproduziere.

Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung und erwünscht, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen. «Ich sehe keine Inhalte, die die Veröffentlichung eines solchen Bildes rechtfertigen würden», sagte Damm. Das Gericht will in Sachen «taz» und ZDF am 27. August seine Entscheidung dazu verkünden.

Das Landgericht München hatte unlängst drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher vor dem Spital zu veröffentlichen. (aeg/sda/dpa)

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