Nun soll sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK) mit Eritrea befassen. Die Aussenpolitische Kommission (APK) hat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, sie darum zu ersuchen.
Unter die Lupe nehmen soll die GPK «die Umsetzung der Asylpolitik in Bezug auf die Verfahren eritreischer Staatsangehöriger». Die Mehrheit der APK sehe Klärungsbedarf, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Grund für den Auftrag sind Medienberichte der vergangenen Tage, wie APK-Präsident Roland Rino Büchel (SVP/SG) auf Anfrage sagte. Diese hätten Zweifel genährt. Berichtet wurde vor allem über ein EU-internes Papier, das bezüglich der Lage in Eritrea zu einem anderen Schluss kommt als ein UNO-Bericht.
Das Papier wurde vom EU-Botschafter in Eritrea gemeinsam mit vier Botschaftern aus EU-Staaten verfasst. Ohne Zweifel würden in Eritrea Menschenrechte verletzt, heisst es darin. Doch die Vorwürfe im UNO-Bericht über Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien problematisch.
Viel Widersprüchliches
Die GPK soll nun aber nicht eine eigene Lagebeurteilung vornehmen. Dazu wäre sie wohl auch kaum in der Lage. Prüfen soll sie, ob in der Schweiz «verfahrensmässig alles richtig läuft», wie APK-Vizepräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) erläuterte. Auch dazu sei viel Widersprüchliches zu lesen.
Es sei an der GPK zu entscheiden, wie sie den Auftrag genau umsetze. Die APK verspreche sich von der Untersuchung nicht zuletzt eine Entpolitisierung der Diskussion.
Fehlende Dynamik
Die APK befasste sich auch mit einem Bericht, den der Bundesrat im November vorgelegt hatte. Dieser enthält eine Analyse der Lage in Eritrea und eine Strategie für den künftigen Umgang mit dem Land. Es handle sich um eine wichtige Auslegeordnung, doch fehle aus Sicht der APK die Dynamik, sagte Schneider-Schneiter. Das latente Gefühl bleibe, dass der Bundesrat Eritrea letztlich schon aufgegeben habe.
Im Bericht des Bundesrates heisst es, die politische, wirtschaftliche und menschenrechtliche Situation in Eritrea bleibe «sehr problematisch». Solange sich bezüglich dieser Faktoren nichts verbessere, würden Eritreerinnen und Eritreer weiterhin in grosser Zahl aus dem Land flüchten.
Positive Signale
Die Schweiz sei bereit, mit Eritrea im Migrationsbereich zusammenzuarbeiten, schreibt der Bundesrat. Voraussetzung dafür sei aber die Einhaltung grundsätzlicher rechtsstaatlicher Prinzipien sowie eine Zusammenarbeit bei der Rückkehr von abgewiesenen Asylsuchenden. Dazu sei die eritreische Regierung zurzeit nicht bereit.
In den vergangenen Jahren habe das eritreische Regime zwar einige positive Signale erkennen lassen. Greifbare Ergebnisse seien jedoch noch nicht erzielt worden. Im Vordergrund stehe damit weiterhin das Engagement in den Erstaufnahmestaaten. Für die meisten Eritreerinnen und Eritreer endet die Flucht in einem Flüchtlingslager im Sudan oder in Äthiopien.
Dialog weiterführen
Den Dialog mit der eritreischen Regierung will der Bundesrat weiterführen und möglichst intensivieren. Das ist der erste Pfeiler der Strategie. Der zweite ist die Koordination auf internationaler Ebene, der dritte die Unterstützung von Entwicklungsprojekten, zunächst mit begrenztem Engagement.
Der Bericht thematisiert auch internationale Verflechtungen. Die Emigration und die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten könnten die eritreische Regierung längerfristig dazu zwingen, ihr Vorgehen zu überprüfen, heisst es.
Doch die Beziehungen zu China und den Golfstaaten garantierten der Regierung in Asmara beachtliche Einnahmen und machten Eritrea zu einem Land, das in Afrika aufgrund seines Zugangs zum Roten Meer eine Schlüsselrolle übernehmen könnte. (sda)