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Volk stimmt dem Nachrichtendienstgesetz deutlich zu

Volk stimmt dem Nachrichtendienstgesetz deutlich zu

25.09.2016, 13:48

Deutliches Ja zum neuen Nachrichtendienstgesetz: Gemäss der Hochrechnung hat das Stimmvolk das Gesetz mit 66 Prozent angenommen. Der Nachrichtendienst erhält damit neue Möglichkeiten zur Überwachung.

Das Resultat der Hochrechnung gab Claude Longchamp vom Forschungsinstitut gfs.bern um 13.30 Uhr im Schweizer Fernsehen bekannt. Die Zustimmung zum Nachrichtendienstgesetz hatte sich abgezeichnet. Sie fiel indes deutlicher aus als die Umfragen erwarten liessen.

Definitive Resultate lagen um 13.30 Uhr aus 11 Kantonen vor. Von den bereits ausgezählten Kantonen stimmte der Kanton Nidwalden mit rund 70 Prozent am deutlichsten zu. In den Kantonen Luzern und Obwalden sagten 69 Prozent Ja, im Aargau 65 Prozent, in Graubünden, Basel-Landschaft und Schwyz 64 Prozent, in Solothurn, Uri und Glarus 63 Prozent und in Appenzell Ausserrhoden 61 Prozent.

Angst vor Terror

Den Befürwortern dürften die Terroranschläge in Europa in die Hände gespielt haben. Vor sechs Jahren war ein ähnliches Gesetz bereits im Parlament gescheitert. In der Zwischenzeit ist viel passiert. Zwar dominierten nicht nur Terroranschläge, sondern auch die Überwachung durch US- und britische Geheimdienste die Schlagzeilen.

Die Angst vor Terror scheint aber grösser zu sein als die Angst vor Überwachung. Die bürgerlichen Parteien argumentierten im Abstimmungskampf, das neue Gesetz bringe mehr Sicherheit. Heute sei der Nachrichtendienst blind und taub. Gebe die Schweiz ihrem Nachrichtendienst nicht mehr Kompetenzen, delegiere sie die Überwachung an ausländische Dienste.

Freiheit geopfert

Die Gegner aus den Reihen der Linken argumentierten vergeblich, mit einem Ja zur Überwachung werde die Freiheit geopfert, welche man zu verteidigen vorgebe. Massenüberwachung widerspreche aber nicht nur den Grundrechten, sondern sei auch nutzlos: Die Nadel im Heuhaufen lasse sich nicht leichter finden, wenn man den Heuhaufen vergrössere.

Nicht überzeugt hat das Stimmvolk offenbar auch das Argument der Gegner, dass Personen schon heute überwacht werden können, wenn die Strafverfolgungsbehörden es anordnen - etwa bei Verdacht auf Vorbereitung eines Terroranschlags. Mit dem neuen Gesetz ist Überwachung nun präventiv erlaubt, ohne Verdacht auf eine Straftat.

Überwachung erlaubt

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält erheblich mehr Kompetenzen. Bisher durfte er Personen nur in der Öffentlichkeit beobachten. Künftig darf er Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen, in Computer eindringen und Ortungsgeräte verwenden.

Das Gesetz ermöglicht dem Nachrichtendienst auch die sogenannte Kabelaufklärung, die Auswertung von Daten aus der Internetkommunikation. Ins Visier des Dienstes könnte dadurch geraten, wer bestimmte Begriffe in E-Mails erwähnt. Bearbeitet werden dürfen nur jene Informationen, die den vorgängig definierten Suchbegriffen entsprechen.

Richter muss zustimmen

Der Bundesrat versicherte, die neuen Überwachungsmassnahmen würden lediglich in etwa zehn Fällen pro Jahr angewendet. Die Befürworter räumten im Abstimmungskampf ein, es könnten auch etwas mehr Fälle sein. Im Gesetz ist keine Zahl verankert. In jedem Fall müssen die Massnahmen indes abgesegnet werden.

Zustimmen muss jeweils der Verteidigungsminister nach Konsultation der Justizministerin und des Aussenministers sowie ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Im Ausland darf der NDB ohne richterliche Genehmigung Computer hacken. Missbrauch soll eine verstärkte Aufsicht verhindern: Neben der verwaltungsinternen und der parlamentarischen Oberaufsicht wird eine unabhängige Aufsichtsbehörde geschaffen.

Austausch von Daten

Das Gesetz schafft auch eine explizite Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten. Neben Terrorismus oder Spionage soll der Nachrichtendienst wie bisher gewalttätigen Extremismus ins Visier nehmen. Das Abhören von Telefongesprächen oder das Eindringen in Computer ist hier aber nicht zulässig - ausser der Extremismus entwickelt sich zum Terrorismus hin.

Neu kann der Bundesrat Organisationen oder Gruppierungen verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder fördern. Heute ist auf Gesetzesebene nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot. (sda)

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