Bisher geteilte Meinungen zu Lieferung von UBS-Daten an Frankreich

Bisher geteilte Meinungen zu Lieferung von UBS-Daten an Frankreich

26.07.2019, 13:0826.07.2019, 13:08

In der Beratung des Bundesgerichts zur Zulässigkeit der Lieferung von UBS-Kundendaten an die französischen Steuerbehörden haben sich bisher zwei Richter geäussert. Die Meinungen sind geteilt.

Der Referent des Falls hat sich für eine Abweisung der Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung ausgesprochen. Für ihn handelt es sich beim Amtshilfegesuch um eine «Fishing Expedition». Zudem geht er davon aus, dass die französischen Behörden die Informationen im Berufungsverfahren gegen die UBS verwenden werden.

Die anschliessend an den Referenten sprechende Richterin hat sich für die Lieferung der Daten ausgesprochen. Die französischen Behörden hätten ausreichend Infos geliefert, mit welchem ein konkreter Verdacht bestehe.

Die Meinungen gehen also auseinander. Zudem stand am Vormittag auch die Frage im Raum, ob die Vorinstanz den Fall überhaupt hätte behandeln müssen. Zwei Richter zweifelten an der Beschwerdelegitimation der UBS vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Beratung ist noch nicht abschlossen. Einig sind sich die Richter bisher nur darin, dass die Daten nicht im Strafverfahren gegen die UBS in Frankreich verwendet werden dürfen.

Die Anleger an der Schweizer Börse sind derweil vorsichtig optimistisch, dass es einen Sieg für die UBS geben könnte. Die Aktien der UBS haben sich im Laufe des Morgens erholt. (sda/awp)

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