Homophobie soll in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich für eine entsprechende Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm ausgesprochen. Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission beschlossen, einer parlamentarischen Initiative von Mathias Reynard (SP/VS) Folge zu geben. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, über die dann das Parlament befindet.
Strafbar macht sich heute, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer entsprechende Ideologien verbreitet oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert. Nach dem Willen Reynards soll künftig auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar sein. (rar/sda)