Jugendliche ab 15 Jahren müssen in der Berufslehre unter Umständen auch gefährliche Arbeiten verrichten. In 180 beruflichen Grundbildungen sind in den vergangenen drei Jahren besondere Vorschriften für den Schutz von Minderjährigen erarbeitet worden.
2014 senkte der Bundesrat das Mindestalter für Minderjährige, die im Rahmen ihrer Ausbildung gefährliche Arbeiten verrichten müssen, von 16 auf 15 Jahre. Grund war, dass wegen des HarmoS-Konkordates die meisten Jugendlichen mit 15 oder 16 Jahren die Schule verlassen und eine Lehre anfangen.
Mit der früheren Regelung konnten Jugendliche vor dem 16. Geburtstag keine Berufslehre beginnen, zu der als gefährlich geltende Arbeiten gehören. Die geänderte Regelung sah vor, dass bis Ende Juli 2017 für Berufe mit gefährlichen Arbeiten für junge Leute Begleitmassnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet werden.
Dies sei nun bei 180 beruflichen Grundausbildungen geschehen, teilte das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBFI) am Mittwoch in seinem Newsletter mit. Die von den Organisationen der Arbeitswelt erarbeiteten Massnahmen mussten vom SBFI genehmigt werden. Pro Beruf leistete das SBFI einen pauschalen Beitrag von 5000 Franken.
Nun haben die Kantone zwei Jahre Zeit, die Bildungsbewilligungen der Lehrbetriebe zu überprüfen. Bei Bedarf müssen diese Bewilligungen ergänzt werden.
Grundsätzlich sind gefährliche Arbeiten für unter 18-jährige Jugendliche verboten. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Tätigkeit für die berufliche Grundbildung unentbehrlich ist, wie das SBFI schreibt.
Als gefährlich gelten beispielsweise die Bedienung von Maschinen oder Fahrzeugen, der Umgang mit chemischen Substanzen oder gefährlichen Tieren oder auch das Begleiten von Menschen, die sich in seelisch oder körperlich schwierigen Situationen befinden. (sda)