Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg rechtskräftig. Dort hatten die Richter im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass bestimmte, herabsetzende Passagen über Erdogan nicht wiederholt werden dürften und rechtswidrig seien. (sda/dpa)