3,2 Milliarden Franken an Pensionskassengeldern warten auf Besitzer

3,2 Milliarden Franken an Pensionskassengeldern warten auf Besitzer

28.12.2016, 10:12

Auf rund 650'000 Konten liegen ehemalige Pensionskassengelder, von denen die Besitzer nichts wissen. Rund 3.2 Milliarden Franken an vergessenen Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Auffangeinrichtung BVG 2016 - erneut ein Rekord.

Ende 2015 hatte sie etwas über 2.97 Milliarden Franken an vergessenen Pensionskassengeldern verwaltet. Das war schon ein Spitzenwert, wie Marco Bagutti, Leiter Kapitalanlagen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, gegenüber der Nachrichtenagentur sda erklärte.

Der Transfer der Gelder der Pensionskasse liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Wechselt er die Stelle oder nimmt er eine Auszeit, muss er seiner Pensionskasse mitteilen, wohin diese die Gelder der 2. Säule überweisen muss. Tut er nichts, landet das Geld frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach dem Austritt aus der Pensionskasse bei der Auffangeinrichtung. Diese eröffnet in seinem Namen ein neues Freizügigkeitskonto.

Folge der Personenfreizügigkeit

Wenn möglich, nimmt die Stiftung Kontakt mit dem Kontoinhaber auf. Hat dieser neben der Stelle auch die Adresse gewechselt oder gar die Schweiz verlassen, wird es schwierig.

Beim Grossteil der kontaktlosen Konten handle sich um Pensionskassengelder von EU-Bürgern, die die Schweiz bereits vor ihrer Pensionierung verlassen haben, sagte Bagutti.

«Verlässt ein Arbeitnehmer die Schweiz, bleibt der obligatorische Teil des Pensionskassengeldes hier; nur der überobligatorische Teil wird an eine Vorsorgeeinrichtung des Landes überwiesen, in das der Arbeitnehmer gezogen ist.»

An AHV wird gedacht

Die Auffangeinrichtung selbst spricht nicht von vergessenen Geldern sondern von kontaktlosen. Und oft kommt es wieder zum Kontakt: Wenn die Kontenbesitzer ins Rentenalter kommen. Dass sie noch AHV in der Schweiz zugute haben, daran denken die meisten.

Melden sie sich bei der AHV, benachrichtigt diese auch die Zentralstelle 2. Säule, die Verbindungsstelle zwischen den Pensionskassen und den Versicherten. Und genau dort sind auch all jene an der richtigen Adresse, die bereits vermuten, sie könnten Pensionskassengelder vergessen haben. Sie können bei der Zentralstelle mit einem Formular eine Anfrage starten.

Findet die Zentralstelle vergessene Pensionskassengelder, werden diese an die neue Pensionskasse überwiesen. Ist der Betroffene aber gerade arbeitslos, nimmt eine Auszeit oder lebt im Ausland, bleibt das Geld auf dem Freizügigkeitskonto (FZ-Konto) der Auffangeinrichtung BVG. Das Konto gilt nun aber nicht mehr als kontaktlos, wie die Konten anderer Stellenloser oder ins Ausland gezogener auch, die eine gültige Adresse hinterlegt haben.

Investmentbanker als Kunden

In die Kategorie mit Kontakt fallen weitere rund 360'000 FZ-Konten der Auffangeinrichtung. Auf diesen liegen gemäss Bagutti über 6.8 Milliarden Franken. Insgesamt verwaltet die Auffangeinrichtung damit derzeit FZ-Konti in Höhe von über 10 Milliarden Franken.

Der Neugeldzufluss lag in diesem Jahr bislang bei einer Milliarde Franken. Unter anderem kamen auch einige gepolsterte Neuzugänge aus der Bankenwelt zur Auffangeinrichtung.«Es gibt einige entlassene Banker, die absichtlich bei uns sind. Obwohl wir keine Staatsgarantie haben, stufen die Banker unsere Stiftung offenbar als sicherer ein als eine Bank», sagte Bagutti.

FZ-Konti in Rappenhöhe

Auf den kontaktlosen - vergessenen - Konten dagegen liegen eher kleinere Beträge, manchmal in Rappenhöhe. Bei 160'000 FZ-Konten sei des Guthaben kleiner als 3000 Franken.

Weil sich der Aufwand nicht lohne, gebe es für Ausländer eine so genannte Geringgfügigkeitsregel, sagte Bagutti. FZ-Konten unter 1500 Franken könnten diese vorzeitig beziehen.

Die Auffangeinrichtung verwaltet einzelne Konten manchmal jahrzehntelang. 10 Jahre nach der Pensionierung ist aber Schluss. Wer sich bis dann nicht gemeldet hat, dessen Gelder wandern in den Sicherheitsfonds der Zentralstelle.

In diesem Jahr wurde dem Fonds nur ein einstelliger Millionenbetrag überwiesen, weil die meisten Konti-Inhaber doch noch gefunden werden. Und selbst wenn das Geld im Sicherheitsfonds liegt, verfällt der Anspruch erst im Alter von 100 Jahren.

http://www.zentralstelle.ch/xml_2/internet/de/application/f32.cfm (sda)

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