Todesschütze von Lichtenstein
Todesschütze von Lichtenstein
Gericht verhöhnte Warnung vor Hermann
- Bereits im Juli 2012 warnte ein Gutachter das Landgericht in Vaduz, dass der mutmassliche Todesschütze Jürgen Hermann mit grosser Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Straftaten begehen werde.
- Die Reaktion des Gerichts auf das Gutachten: «Ob das Aktengutachten von Dr. Burz einer wissenschaftlichen Prüfung stand hält, mag mit Fug bezweifelt werden»
- Ein von Jürgen Hermann in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Schluss, dass der Verdächtigte durchaus zurechnungsfähig sei.
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