Bereits im Juli 2012 warnte ein Gutachter das Landgericht in Vaduz, dass der mutmassliche Todesschütze Jürgen Hermann mit grosser Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Straftaten begehen werde.
Die Reaktion des Gerichts auf das Gutachten: «Ob das Aktengutachten von Dr. Burz einer wissenschaftlichen Prüfung stand hält, mag mit Fug bezweifelt werden»
Ein von Jürgen Hermann in Auftrag gegebenes Gutachten kam zum Schluss, dass der Verdächtigte durchaus zurechnungsfähig sei.
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