Ein Burn-out ist gemäss dem Katalog der Internationalen Klassifikation der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation WHO ein chronischer, arbeitsplatzbezogener Stresszustand. Die betroffene Person ist emotional erschöpft, denkt, nicht mehr leistungsfähig zu ein und hat eine negativ distanzierte Haltung zum eigenen Job.
Verantwortlich dafür, dass dein Job dich nicht krank macht, ist in erster Linie dein Chef. Er hat insbesondere deine psychische Gesundheit zu schützen und mit einer geeigneten Arbeitsorganisation eine übermässig starke Beanspruchung zu vermeiden.
Nun ist es natürlich nicht zuletzt jobabhängig, was eine solche «übermässig starke Beanspruchung» ist. Arbeitest du in der Pflege, wirst du eine höhere Stresstoleranz haben müssen als jemand, der ohne Kundenkontakt im Büro Routinetätigkeiten erledigt. Allgemein gültige Aussagen, so das Bundesgericht, lassen «sich über das gesundheitlich tragbare quantitative Mass der Arbeitsbelastung nur schwerlich» machen. Immerhin ist es selbst für das Bundesgericht unbestritten, «dass Arbeitspensen von gegen 100 Stunden pro Woche (…) mit Sicherheit gegen die Gesundheitsschutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes und seiner Verordnung verstossen würden».
Auch du als Arbeitnehmer musst deinen Teil dazu beitragen, dass du nicht in ein Burn-out gerätst. Sobald du konkreten Grund zur Annahme hast, in ein Burn-out zu schlittern, solltest du deinen Chef unmissverständlich darüber ins Bild setzen. Dabei musst du belegen, dass der Stress eindeutig arbeitsplatzbezogen ist und dich das krank macht. Je nach Stadium des Burn-outs gelingt dies am besten, wenn du Arztberichte und -zeugnisse vorlegst.
Aber aufgepasst: Weist du bloss auf eine hohe Arbeitsbelastung hin oder leistest du gar freiwillig Überstunden, wirst du in einem späteren Gerichtsverfahren schlechte Karten haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem solchen Fall in diesem Punkt die Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht verneint.
Ist der Chef jedoch über deinen arbeitsplatzbezogenen und krankmachenden Stress informiert, muss er handeln. Er hat zum einen eine arbeitsmedizinische Abklärung durchführen zu lassen. Zum anderen sollte sich dein Chef bei dir erkundigen, welche Stressfaktoren genau vorliegen und dann praktische Abhilfe schaffen: Er kann beispielsweise die Arbeitszuteilung ändern, Vorgaben zum Zeitmanagement machen oder dafür sorgen, dass du in Ruhe und ohne Unterbrechungen arbeiten kannst. Wie das Bundesverwaltungsgericht schreibt, muss dein Chef diese Massnahmen unabhängig davon ergreifen, ob du dir bereits selbst ärztliche Hilfe geholt hast oder nicht.
Kündigt dir deine Arbeitgeberin wegen deines Burn-outs, ist die Kündigung meist gültig und nicht missbräuchlich. Denn gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es nach Ablauf der Sperrfrist «grundsätzlich zulässig, jemandem wegen einer die Arbeitsleistung beeinträchtigenden Krankheit zu kündigen».
Missbräuchlich kann eine Kündigung aber sein, wenn dein Chef seine Fürsorgepflichten verletzt und dich dann wegen deines Burn-outs entlässt. Auch in diesem Fall bleibt die Kündigung gültig, aber deine Arbeitgeberin schuldet dir eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen.
Du kannst hier zusätzlich noch weitere Entschädigungsforderungen in Rechnung stellen, so etwa einen Teil der Behandlungskosten. Denn obwohl das Burn-out definitionsgemäss arbeitsplatzbezogen ist, gilt es nicht als Berufskrankheit, sondern als Krankheit, und damit werden bei den Behandlungskosten Franchise und Selbstbehalt fällig.
Der Arbeitgeber muss seinen Job nicht gut machen:
- er muss sich nicht informieren
- wenn er informiert wird kann er einfach kündigen
Kläglich