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Muss ich meine Eltern finanziell unterstützen?

Satte 2,3 Milliarden Franken mehr als budgetiert haben die Rechnungen der Kantone im Jahr 2018 insgesamt abgeschlossen. (Themenbild)
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Muss ich meine Eltern finanziell unterstützen?

Möglicherweise ja, sofern du in «günstigen Verhältnissen» lebst und deine Eltern sonst «in Not geraten würden».
14.12.2021, 09:06
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Auch im Alter sollen Menschen ihre finanziellen Grundbedürfnisse decken können. Um dieses Existenzminimum für alle sicher zu stellen, gibt es die Ergänzungsleistungen. Reichen diese nicht, müssen die engen Verwandten einspringen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Die Sozialhilfe kommt grundsätzlich nur als letztes Mittel zum Zug.

«Die Idee hinter der Verwandtenunterstützungs-pflicht ist dabei nicht, dass du später selber auf Unterstützung angewiesen sein wirst.»

Erbvorbezug beeinflusst Ergänzungsleistungen

Sind deine Eltern im AHV-Alter und können ihren Unterhalt nicht selber stemmen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ihre gesetzlich anerkannten Ausgaben müssen über ihren anrechenbaren Einnahmen liegen. Sie dürfen zudem über nicht mehr als 100'000 CHF Vermögen pro Person verfügen, wobei ein selbst bewohntes Eigenheim nicht dazugezählt wird.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

So schwierig es auch sein mag, wenn deine Eltern für ihren Lebensunterhalt ihr Erspartes aufbrauchen müssen und nicht vererben können: Es ist meist die falsche Strategie, dir das Vermögen deswegen zu verschenken. Denn die Ausgleichskasse wird das ab einem bestimmten Betrag als freiwilligen Vermögensverzicht betrachten und so allenfalls den Antrag auf Ergänzungsleistungen ablehnen.

Beziehen deine Eltern Ergänzungsleistungen, musst du diese nach ihrem Tod allenfalls rückerstatten: Dies ist dann der Fall, wenn der Nachlass 40'000 CHF übersteigt, eingerechnet wird hier nun ein allfällig vererbtes Eigenheim.

Enge Verwandte in günstigen Verhältnissen müssen einspringen

Scheitern deine Eltern mit dem Antrag auf Ergänzungsleistungen oder reichen diese nicht aus, ist die nächste behördliche Anlaufstelle meist das Sozialamt. Laut Bundesgericht darf dieses die Sozialhilfe auch dann nicht verweigern, wenn deine Eltern in einer misslichen Lage sind, weil sie dir einen Erbvorbezug gewährt haben. Das Sozialamt wird jedoch in der Regel prüfen, ob du in günstigen Verhältnissen lebst und so deinen Eltern finanziell unter die Arme greifen musst.

Die Idee hinter der Verwandtenunterstützungspflicht ist dabei nicht, dass du später selber auf Unterstützung angewiesen sein wirst: «In günstigen Verhältnissen lebt, wem aufgrund seiner finanziellen (Gesamt-) Situation eine wohlhabende Lebensführung möglich ist. Diese muss namentlich auch im Hinblick auf eine im Alter zu erwartende Pflegebedürftigkeit sichergestellt sein», so das Bundesgericht. Einen für alle geltenden Betrag gibt es hier nicht, aber in vergangenen Entscheiden ging das höchste Gericht erst bei einem steuerbaren Monatseinkommen von rund 10'000 CHF von günstigen Verhältnissen aus. Ab einem Vermögen von 250'000 CHF wird ein Teil des Vermögens als Einkommen dazugerechnet, der konkrete Betrag hängt dabei namentlich von deinem Alter ab.

Streit hebt Pflicht zur Verwandtenunterstützung meist nicht auf

Was nun aber, wenn du mit deinen Eltern zerstritten und gar nicht einverstanden damit bist, sie unterstützen zu müssen? Diese Situation ist nicht nur persönlich schwierig, auch beim Sozialamt oder allenfalls beim Gericht wirst du hier einen schweren Stand haben. Denn diese gehen nur selten davon aus, dass die Unterstützung «unbillig» ist und du damit von der Pflicht befreit bist. Gemäss Bundesgericht ist das etwa dann der Fall, wenn «die persönliche Beziehung durch das Verhalten des Bedürftigen ernsthaft gefährdet ist, weil er seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Pflichtigen verletzt hat» oder weil seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr besteht und «es damit an einer tragfähigen Solidarität unter den Generationen» fehle. Ein blosser Streit ums Geld reicht jedenfalls nicht aus.

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Achillea
14.12.2021 10:28registriert April 2021
"So schwierig es auch sein mag, wenn deine Eltern für ihren Lebensunterhalt ihr Erspartes aufbrauchen müssen und nicht vererben können"

Das Ersparte ist doch dazu da, dass man es im Alter aufbrauchen kann. Meine Eltern haben für dieses Ersparte gearbeitet, darum sollen sie es auch brauchen. Ich erwarte überhaupt nicht, dass sie mir ihr Geld vererben.
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Upsidupsiwiederda
14.12.2021 11:21registriert März 2020
"Beziehen deine Eltern Ergänzungsleistungen, musst du diese nach ihrem Tod allenfalls rückerstatten" Ja aber nur aus der Erbmasse, was auch richtig ist. Es kann ja nicht sein dass jemand EL bezieht und dann Geld vererbt.
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T13
14.12.2021 10:51registriert April 2018
Eines der reichsten Länder der Welt und wir müssen uns solche Fragen stellen.
Jeder der sein ganzes Leben hier gearbeitet hat, sollte sich im Alter nicht fragen müssen ob sein Geld bis Ende Monat ausreicht egal aus welchen Verhältnissen er kommt.
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