Jetzt ist es amtlich: Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ist nicht kompatibel mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vorgestern Mittwoch offiziell beschlossen, wie «Die Nordwestschweiz» aus sicheren Quellen erfahren hat.
Die Öffentlichkeit wurde über den Entscheid nicht informiert. Der Beschluss war formell nötig, um im Gemischten Ausschuss Schweiz-EU ein Begehren zur Revision des Freizügigkeitsabkommens (FZA) stellen zu können.
Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Februar die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen. Diese verlangt eine Neuverhandlung des Abkommens mit dem Ziel, Kontingente einzuführen. Die Schweiz wird nun an der nächsten Sitzung des Gemischten Ausschusses am 12. Juni die EU informell um eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens ersuchen.
Der offizielle Antrag in Brüssel erfolgt später. Er kann erst gestellt werden, wenn gleichzeitig aufgezeigt wird, wie das Abkommen im Detail verändert werden soll. So weit ist die Landesregierung aber noch nicht. Sie will voraussichtlich am 20. Juni erklären, wie die Masseneinwanderungs-Initiative umgesetzt werden kann. Ob die EU überhaupt bereit ist, mit der Schweiz zu verhandeln, ist indes fraglich.
Der Bundesrat hat am Mittwoch zudem beschlossen, die vorübergehenden Einschränkungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte um zwei Jahre zu verlängern. Der Inländervorrang, die Kontingente sowie die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen werden bis zum 31. Mai 2016 aufrechterhalten. Nachher gilt auch mit diesen Ländern die volle Freizügigkeit.