Digital
EU

Europäisches Gerichtsurteil zu KI-Chatbots und Urheberrecht der Medien

Erstes Urteil zu KI-Chatbots in Europa: Sie verletzen wohl das Urheberrecht der Medien

Google Gemini und andere KI-Chatbots können einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen geltendes Recht verstossen. Der Streit dreht sich um die Verwertung von journalistischen Beiträgen durch amerikanische Tech-Konzerne.
04.11.2026, 09:0204.11.2026, 09:02

Wenn Gemini und andere KIs journalistische Artikel von Websites abrufen und verwenden, um den Usern eine Antwort bereitzustellen, ist dies juristisch problematisch und kann gegen das Urheberrecht verstossen.

Das ist eine Erkenntnis aus einem viel beachteten Verfahren vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Es ist das erste Urteil zu generativer künstlicher Intelligenz, wie die Nachrichtenagenturen schreiben.

Worum geht es?

Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der ungarische Presseverlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht.

Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH daraufhin Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden ist.

Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Wo ist das Problem?

KI-Zugriffe auf Medien-Inhalte

Durch unerlaubte KI-Zugriffe auf fremde journalistische Inhalte würden die Rechte von Medienhäusern auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung ihrer Inhalte berührt, hielt der Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen fest.

Szpunar ist polnischer Jurist und Professor für Rechtswissenschaften. Seit 2013 ist er Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof und seit 2018 Erster Generalanwalt.

Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmässig auf den Artikel zugegriffen hat, etwa durch Umgehung technischer Massnahmen wie einer Bezahlschranke. Zum anderen betont Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur die «spezifische Ausdrucksform» der Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen.

Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in den Antworten «systematisch erkennbar» sei.

Zeitungsverlage und andere Medienhäuser sind darauf angewiesen, dass sie ihre selbstproduzierten Inhalte auf ihren eigenen Websites und Apps anbieten können. Sie finanzieren sich durch den Verkauf von Abos und Werbeanzeigen. Allerdings verwenden immer mehr Menschen die KI-Chatbots der amerikanischen Tech-Konzerne und bezieh dort die Informationen, statt die Original-Quellen zu besuchen.

Und das KI-Training?

Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der europäische Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet wurden.

Szpunar merkte an, dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells «frei zulässig» sei im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.

Ein Google-Sprecher teilte mit, dass der amerikanische Tech-Konzern die Stellungnahme zu KI-Training begrüsse. «Gemini erlernt sprachliche Muster, um originale Inhalte zu generieren, anstatt Inhalte zu reproduzieren», hiess es. Rechteinhaber hätten zudem die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen.

Quellen

  • Nachrichtenagenturen AWP/SDA/DPA

(dsc)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Aktuelle Gefahren und zukünftige Risiken von KI
1 / 13
Aktuelle Gefahren und zukünftige Risiken von KI
Das ist der britisch-kanadische Informatiker und Psychologe Geoffrey Hinton, er gilt als «Pate» der künstlichen Intelligenz. Der renommierte Wissenschaftler warnt aber auch eindringlich vor den aktuellen und zukünftigen Gefahren der neuen Technologie ...
quelle: keystone / noah berger
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Karl Bushby kehrt nach 28 Jahren Weltreise zu Fuss zurück nach Hause
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
In einer Grafik gesagt
Was Ihnen Steve Jobs über das iPad verschwiegen hat
Auf einen Blick: Wie das iPad von Steve Jobs angekündigt wurde – und wie es wirklich genutzt wird.
Zur Story