Die Briten gehen hart gegen die Veröffentlichung von sogenannten «Rache-Pornos» vor. Wer in Zukunft erwischt wird, wie er intimes Film- oder Fotomaterial seines Ex-Partners ohne dessen Einwilligung in Umlauf bringt, kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Dies kündigte der britische Justizminister Chris Grayling gemäss dem Guardian an.
«Wir wollen, dass die Opfer eines solchen widerlichen Verhaltens wissen, dass wir auf ihrer Seite sind und alles in unserer Möglichkeit stehende tun, um die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen», sagte Grayling. «Deshalb werden wir das Gesetz ändern, um denen, die sich so verhalten klarzumachen, dass ihnen Gefängnis droht.»
Als strafbar gilt alles unerlaubterweise veröffentlichte Material, das zeigt, was «normalerweise nicht in der Öffentlichkeit zu sehen ist». Dabei soll bestraft werden, wer die Rache-Pornos über soziale Netzwerke, auf anderen Internetseiten, per Textnachricht, E-Mail oder als Ausdruck verbreitet.
In Grossbritannien ist der politische Druck, gegen die Rache-Pornos vorzugehen, gestiegen. Auch wenn die Gegner die bestehenden Gesetze für ausreichend halten.
Bereits vor rund einem Jahr hat Kalifornien auf die Rache-Pornos reagiert und die Verbreitung solcher Aufnahmen ins Strafrecht aufgenommen, schreibt Süddeutsche.de. Täter können seither mit maximal sechs Monaten Freiheitsstrafe und 1000 Dollar Geldbusse bestraft werden. Ein ähnliches Gesetz hat New Jersey. Gegner dieser Regelung verhindern derzeit, dass auch Florida nachzieht und härter gegen Rache-Pornos vorgeht. So argumentiert etwa die Bürgerrechtsunion ACLU, die Gesetze verstossen gegen die Meinungsfreiheit.
Erst im Mai wurde am Bezirksgericht Horgen im ersten grossen Sexting-Fall der Schweiz ein 22-Jähriger zu 4,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern, teilweise versuchter Nötigung und Pornographie schuldig, alles mehrfach.
Der junge Mann hatte von mehreren Mädchen hunderte von Nacktbildern und Videos erpresst. Er drohte damit, das Material zu veröffentlichen, wenn die Mädchen nicht weitere eindeutige Bilder oder Videos schickten. Der Richter bezeichnete den Fall als «Lehrstück über die Gefahren des Internets». (meg)