«Wir geben den Widerstand gegen die Asylunterkunft nicht auf», sagte der Aarburger Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär am Mittwochabend in der Sendung «TalkTäglich» auf Tele M1. Seit heute ist klar, was Schär damit meint: Mit einer Verfügung untersagt der Aarburger Gemeinderat den im Mai geplanten Bezug der Wohnungen an der Lindengutstrasse.
Diesen Entscheid hat die Behörde nach einer rechtlichen Beurteilung durch einen Baujuristen getroffen und den Eigentümern der Liegenschaft sowie dem zuständigen Departement schriftlich eröffnet. «Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung kommt keine aufschiebende Wirkung zu», heisst es in einer Mitteilung.
In seiner Begründung macht der Gemeinderat geltend, dass die Baukontrolle der frisch renovierten Liegenschaft Mängel aufzeige. Zudem fehle die notwendige kantonale Brandschutzbewilligung als Voraussetzung für den Betrieb einer Asylunterkunft.
«Laut einem Merkblatt der Aargauischen Gebäudeversicherung ist dies ab einer Belegung von 15 Personen vorgeschrieben», erklärt Hans-Ulrich Schär. Der Gemeindeammann ergänzt: «Wir müssen auch im Interesse der Asylbewerber auf diesen Vorschriften bestehen.»
Der Gemeinderat sei als Baupolizeibehörde für eine gesetzeskonforme Bauabnahme verantwortlich. «Man stelle sich vor, einem Bewohner der Unterkunft stösst etwas zu, weil Brandschutzvorschriften nicht eingehalten wurden – das würde direkt auf uns zurückfallen», argumentiert Schär.
Grundsätzlich stellt sich der Aarburger Gemeinderat auf den Standpunkt, aufgrund der Nutzungsänderung der Liegenschaft in eine Unterkunft für Asylsuchende sei ein neues Baugesuch notwendig. «Das ist etwa dasselbe, wie wenn in einem normalen Wohnblock ein Altersheim eingerichtet würde, dafür wäre auch eine Umnutzungsbewilligung nötig», sagt Schär.
Ein neues Baugesuch müsste öffentlich aufgelegt werden. Damit würde sich einerseits der geplante Bezug der Asylunterkunft massiv verzögern, anderseits hätten Anwohner die Möglichkeit, sich mit Einsprachen gegen die Umnutzung zu wehren.
«Ich finde es richtig, dass unsere Bevölkerung diese Gelegenheit hat, schliesslich ist es ein grosser Unterschied, ob eine Liegenschaft normal vermietet oder als Unterkunft für 90 Asylbewerber genutzt wird», hält Schär fest.
Ganz anders sieht dies Balz Bruder, Sprecher des Departements Gesundheit und Soziales (DGS): «Für uns steht ausser Zweifel, dass es keine baurechtlichen Gründe gibt, die einen Bezug der Unterkunft durch Asylbewerber verunmöglichen würden.»
Man habe die Verfügung des Gemeinderats zur Kenntnis genommen, sagt Bruder, und ergänzt: «Aus heutiger Sicht ist klar, dass das DGS den Entscheid – nach Absprache mit dem Liegenschaftseigentümer – anfechten wird. Konkret will der Kanton dagegen beim Rechtsdienst des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde führen.»
Die Besitzer der Wohnblöcke verwiesen auf Anfrage auf ihren Anwalt Valentin Landmann, dieser war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Balz Bruder hält weiter fest: «Der kantonale Sozialdienst ist daran interessiert, die Wohnungen möglichst rasch mit Asylsuchenden zu belegen.» Mit der Verfügung des Gemeinderats würde sich eine massive Verzögerung ergeben.
Bruder kündigt an: «Deshalb werden wir beantragen, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährt wird, damit mit dem Bezug der Wohnungen nicht bis zum Abschluss des Verfahrens zugewartet werden muss.» Inhaltlich äussert sich Bruder derzeit nicht zu den Aussagen aus Aarburg. Er sagt aber: «Selbstverständlich werden wir die Begründung des Gemeinderats genau prüfen und uns im Verfahren zu den einzelnen Punkten äussern.»