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Amazon-Klage: Wenn du einen Film online kaufst, gehört er nicht dir

Sammelklage gegen Amazon: Wenn du einen Film online kaufst, gehört er nicht dir

Wenn du online einen Film kaufst, gehört er nicht wirklich dir. Amazon kann ihn jederzeit zurückziehen. Deshalb wurde nun eine Sammelklage gegen den Tech-Giganten eingereicht.
29.08.2025, 19:5530.08.2025, 05:50

Bei Streamingdienst-Anbietern wie Amazon haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Filme zu mieten oder zu kaufen. Nun ist es aber so, dass falls man sich dazu entscheidet, den Film zu kaufen, er einem nicht wirklich gehört. Es ist also nicht wie eine DVD, die für immer im Regal steht.

Denn Onlineanbieter behalten sich das Recht vor, diesen Film jederzeit zurückzuziehen und aus der Filmbibliothek seiner Nutzer zu entfernen. Sei das nun, weil eine neue Version herausgekommen ist oder der Anbieter das Recht an dem Film verliert.

Käufer erwerben also streng genommen nur eine Lizenz, um den Film für eine bestimmte Zeit zu schauen. Dass auf der Seite aber trotzdem «kaufen» steht, sei irreführend, so eine Sammelklage gegen Amazon, die vergangene Woche bei einem Bundesgericht in Washington eingereicht wurde, wie The Hollywood Reporter berichtet.

Dass man nur die Lizenz erwirbt, einen Film anzuschauen, und man nicht wirklich den Film kauft, erwähnt Amazon zwar, aber nur im Kleingedruckten.

Lisa Reingold, die die Klage eingereicht hat, sagt, sie habe «Bella and the Bulldogs – Volume 4» im Mai für 20,79 Dollar bei Amazon gekauft, aber bald darauf den Zugriff auf den Titel verloren. Dies ist kein ungewöhnlicher Vorfall, sondern betrifft Verbraucher in ähnlicher Weise in allen digitalen Stores, so auch bei Apple und Google.

Es ist nicht das erste Mal, dass Amazon deswegen verklagt wird. Bereits 2020 wurde eine Klage wegen genau dieser mutmasslichen Irreführung eingereicht. Amazon versuchte, sie vom Gericht abweisen zu lassen, hatte aber keinen Erfolg.

Amazon hat sich bisher zur Klage nicht geäussert. Vor fünf Jahren behauptete der Konzern, dass die Verwendung des Wortes «kaufen» für digitale Inhalte nicht irreführend sei, da die Verbraucher verstehen, dass ihre Käufe lizenzpflichtig sind. Unter Berufung auf Webster's Dictionary erklärte Amazon, dass der Begriff «Rechte zur Nutzung oder Dienstleistungen gegen Bezahlung» und nicht «ewiges Eigentum» bedeute und dass die Offenlegungen die Verbraucher ordnungsgemäss darauf hinweisen, dass sie den Zugang verlieren könnten.

Es ist auch nicht die einzige Klage, die aktuell gegen Amazon am Laufen ist. In Grossbritannien wurde laut Reuters vergangenen Monat eine weitere Sammelklage von Händlern und Konsumenten eingereicht, die Amazon das Ausnutzen der dominanten Marktposition vorwirft.

(cmu)

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