Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz wie den «Islamischen Staat» (IS) kämpfen. Voraussetzung für den Passentzug ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt. Denn Deutschland entlässt niemanden in die Staatenlosigkeit.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete die Regierung am Mittwoch. Das neue Gesetz wird zudem nicht rückwirkend geltend. Das heisst, für mutmassliche IS-Angehörige, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind, ändert sich dadurch nichts.
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