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Ab 1. April: Cannabis in Deutschland nun legal

epa11254019 Participants kiss in front of a giant hemp leaf at the Brandenburg Gate on the occasion of a so called 'Smoke-In' event in Berlin, Germany, 01 April 2024. Activists and supporter ...
Ein Paar zelebriert die neuen Freiheiten in Deutschland.Bild: keystone

Ab heute darf man in Deutschland legal kiffen. Kein Scherz

Seit Mitternacht ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter Auflagen legal.
01.04.2024, 05:3201.04.2024, 14:09

Zum 1. April trat das entsprechende Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition gegen grosse Widerstände von Oppositionsparteien, aus den Bundesländern und von Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.

Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte den Schritt erneut. «Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das sei eine historische Chance. «Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen», fügte der Minister hinzu.

Die Regierung argumentiert damit, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Massnahmen zur Suchtprävention vor.

Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Ausserdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fussgängerzonen.

Verstösse können mit empfindlichen Bussgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis verboten. (sda/dpa)

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