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Bären-Streit zwischen Haribo und Lindt: Jetzt entscheidet das deutsche Bundesgericht

Der Bär des Anstosses: Goldener Lindt-Schokibär, umzingelt von Haribo-Gummibärchen.
Der Bär des Anstosses: Goldener Lindt-Schokibär, umzingelt von Haribo-Gummibärchen.Bild: KEYSTONE

Bären-Streit zwischen Haribo und Lindt: Jetzt entscheidet das deutsche Bundesgericht

25.06.2015, 07:1425.06.2015, 08:10

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe nimmt sich am Donnerstag eines kuriosen Falles an: Der deutsche Süsswarenkonzern Haribo und der Schweizer Schokoladenproduzent Lindt streiten sich um einen Teddybären.

In dem Prozess geht es um einen Schokoladen-Teddy in Goldfolie, den Lindt für die Weihnachtszeit herausgebracht hat. Haribo sieht dadurch die Markenrechte an seinen Gummibärchen verletzt.

Der Schokoladenbär erinnere zu sehr an die bekannten Gummibärchen, argumentiert Haribo. Dadurch denke der Kunde, dass auch dieser Bär von Haribo sei. Das Bonner Unternehmen will erreichen, dass Lindt den Goldbären künftig in dieser Form nicht mehr verkaufen darf. Die Schweizer sehen indes keine Verwechslungsgefahr.

Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Der Bundesgerichtshof muss nun erst einmal die Grundsatzfrage klären, ob die Rechte an einer Wortmarke überhaupt durch eine dreidimensionale Figur verletzt werden können. Ein Urteilstermin ist noch nicht bekannt. (sda/dpa)

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