Der österreichische Medienwissenschaftler Stefan Weber wirft der deutschen Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock vor, abgeschrieben zu haben – was die Grünen kategorisch zurückweisen. In einem Blogbeitrag legt Weber Baerbock zur Last, einige Formulierungen aus ihrem kürzlich erschienenen Buch stammten nicht von ihr:
Ein Grünen-Sprecher sagte dazu am Dienstag in Berlin: «Das ist der Versuch von Rufmord.» Baerbock habe den auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt Christian Schertz eingeschaltet.
Baerbocks Buch «Jetzt. Wie wir unser Land erneuern» war am 21. Juni erschienen. Es handelt sich dabei nicht um einen akademischen Text, für den zwingend strenge Standards wissenschaftlichen Arbeitens gelten. Baerbock breitet in dem 240 Seiten umfassenden Buch grüne politische Konzepte aus und verbindet das mit persönlichen Erlebnissen. Fussnoten, mit denen sie auf Quellen verweisen könnte, nutzt sie nicht.
Das räumt auch Weber ein. «Ein Sachbuch einer Politikerin im Ullstein-Verlag ist keine Dissertation», schreibt er. Aber: «Textplagiate sind ethisch nicht korrekt und wurden auch bereits in Sachbüchern zurecht bemängelt.» Der Medienwissenschaftler Weber, der sich bereits seit Mai auch mit Ungenauigkeiten im Lebenslauf Baerbocks befasst hat, zählt in seinem Beitrag mehrere Textpassagen mit Parallelen zu anderen Veröffentlichungen auf. Als Beispiele führt Weber unter anderem Beiträge des US-Politikwissenschaftlers Michael T. Klare, der Bundeszentrale für politische Bildung und des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» an.
Weber versuche, «bösartig» Baerbocks Ruf zu schädigen, sagte der Grünen-Sprecher. «Bei den beschriebenen Passagen handelt es sich um allgemein zugängliche Fakten oder bekannte Grüne Positionen.» Anwalt Schertz erklärte in einer von der Grünen-Pressestelle verschickten Stellungnahme: «Ich kann nicht im Ansatz eine Urheberrechtsverletzung erkennen, da es sich bei den wenigen in Bezug genommenen Passagen um nichts anderes handelt, als um die Wiedergabe allgemein bekannter Fakten sowie politischer Ansichten.»
Auch der Ullstein-Verlag, bei dem das Buch erschienen ist, verwahrte sich gegen die Vorwürfe und argumentierte ähnlich. «Das Manuskript von Annalena Baerbocks Buch ist im Verlag sorgfältig lektoriert worden», so der Verlag. «Die Aufzählung von allgemein zugänglichen Fakten ist ebenso wenig urheberrechtlich geschützt wie einfache Formulierungen, mit denen solche Fakten transportiert werden. Wir können keine Urheberrechtsverletzung erkennen.» Wie bei nichtwissenschaftlichen Werken üblich enthalte das Buch kein Quellenverzeichnis. (sda/dpa)