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Italien: Renzi droht Prozess wegen illegaler Finanzierung

Italiens Ex-Regierungschef Renzi droht Prozess wegen illegaler Finanzierung

10.02.2022, 16:4910.02.2022, 17:08
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FILE - Former Italian Premier Matteo Renzi speaks during a news conference at the Senate in Rome, Aug. 13, 2019. Prosecutors in Florence have requested trial indictment for former Italian Premier Matt ...
Matteo Renzi.Bild: keystone

Italiens früherem Regierungschef Matteo Renzi droht ein Prozess wegen illegaler Finanzierung in einer früheren, ihm nahe stehenden Stiftung.

«Ich bin unschuldig, und ich hoffe, dass auch die Richter unschuldig sind», sagte der 47 Jahre alte Chef der Kleinpartei Italia Viva im parteieigenen Radiosender Leopolda am Donnerstag.

Die Vorverhandlung, in der ermittelt wird, ob es zu einem Prozess kommen wird, setzte das Gericht in Florenz für den 4. April an. Die Staatsanwaltschaft beantragte zuvor Anklage gegen Renzi, einige seiner engen Vertrauten und Unternehmer. Die Vorwürfe reichen Medienberichten zufolge von Korruption, über Geldwäsche bis zu Abrechnung nicht-existenter Geschäfte.

Im Mittelpunkt steht die Fondazione Open. Die Stiftung wurde 2012 gegründet. Sie unterstützte die politischen Initiativen von Renzi in seiner Zeit als Bürgermeister der toskanischen Stadt Florenz, als Regierungschef und Parteichef des Partito Democratico (PD), aus dem er 2019 austrat. Über Open lief etwa die Organisation der von Renzi ins Leben gerufenen jährlichen Politik-Tagung Leopolda. Bis April 2018 war die Stiftung aktiv.

Der Fall Open begann bereits 2019. Ermittler durchsuchten laut Medienberichten damals im November die Unterlagen wichtiger Geldgeber. Open fungierte dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zufolge de facto wie eine Bewegung der «Renzianer» im PD und Renzi soll sie dirigiert haben. So soll ein eigenständiger Finanzierungskanal entstanden sein.

Renzi zeigte als Reaktion am Mittwoch drei ermittelnde Staatsanwälte formal an. Das Mitglied des Senats – der kleineren Parlamentskammer – berief sich auf drei Normen, darunter ein Gesetz der Verfassung, wonach die Korrespondenz eines Mitglieds des Parlaments nicht beschlagnahmt werden darf. (aeg/sda/dpa)

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