Mehr als fünf Jahre nach dem Tod der deutschen Pornodarstellerin «Sexy Cora» bei einer Schönheitsoperation ist eine Hamburger Klinik zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt worden. Der Witwer darf mit einer Summe zwischen 140'000 Euro (157'000 Franken) und 824'000 Euro (924'000 Franken) rechnen.
In dem Betrag sind laut Gericht Unterhaltszahlungen, Schmerzensgeld, Behandlungs- und Beerdigungskosten enthalten. Für die Jahre von 2013 bis 2022 soll der Witwer eine monatliche Zahlung von 5733 Euro (6432 Franken) erhalten. Auf diesen Betrag werden eigene Einkünfte des Klägers angerechnet, darum schwankt die mögliche Gesamtsumme sehr stark. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Carolin Wosnitza, wie «Sexy Cora» mit bürgerlichem Namen hiess, hatte sich im Januar 2011 zum fünften Mal die Brüste vergrössern lassen wollen. Während der OP erlitt die 23-Jährige aufgrund von Sauerstoffmangels schwerste Hirnschäden, an denen sie wenige Tage später starb.
Ihr Mann Tim war auch ihr Manager und lebte von ihren Einnahmen. Das Landgericht hatte die an der Operation beteiligte Narkoseärztin 2013 wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
(sda/aargauerzeitung.ch)