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Scheidungskrieg um Steuererklärung – verbitterte Ex-Frau nicht kriminell

Scheidungskrieg um Steuererklärung – die verbitterte Ex-Frau ist aber nicht kriminell

Die Ex-Ehefrau eines Unternehmers am Bezirksgericht Aarau wurde vom Vorwurf der versuchten Erpressung freigesprochen.
31.10.2019, 09:31
Ueli Wild / ch media
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Gericht, Gerichtsraum
Scheidungen können ein hässliches Ende nehmen, wie dieser Gerichtsfall zeigt.Bild: shutterstock

«Versuchte Erpressung» lautete der Vorhalt, dessentwegen sich eine 65-jährige Frau aus der Region vor dem Bezirksgericht Aarau zu verantworten hatte. Den entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt hatte, hatte sie angefochten.

So lag es nun an Gerichtspräsidentin Bettina Keller-Alder, den Fall zu beurteilen. Diesem war ein jahrzehntelanger Rosenkrieg vorangegangen, der sich von Verhandlung zu Verhandlung dahingeschleppt und die Frau mit Verbitterung erfüllt hatte. Ihren früheren Ehemann, einen mittlerweile 69-jährigen Kleinunternehmer, nannte sie vor Gericht nicht mit dem Vornamen, sondern sprach von «Herrn X.» (Initiale geändert). Dieser, liess sie wiederholt durchblicken, sei ein Betrüger. Kriminell sei er, nicht sie.

«Heikle» Unterlagen für das Steueramt

Dieser hatte freilich Zivil- und Strafklage erhoben. Anlass dazu hatte ein Treffen der Beschuldigten mit dem langjährigen Treuhänder ihres Ehemannes im Oktober 2017 gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Scheidung noch nicht in trockenen Tüchern und der Treuhänder war mit der gemeinsamen Steuererklärung des getrennt lebenden Paars beschäftigt.

Sie habe Dokumente dabeigehabt, heisst es im Strafbefehl. Und dem Treuhänder habe sie gesagt, es handle sich um Unterlagen, die beweisen könnten, dass nicht alle Transaktionen in den Büchern des Unternehmens ihres Ehemannes enthalten seien. Laut Staatsanwaltschaft erklärte sie dem Treuhänder, «er solle ihrem Ehemann mitteilen, dass sie im Rahmen des laufenden Scheidungsverfahrens von ihm zusätzlich 2500 Franken monatlich im Sinne von Unterhaltsforderungen wolle.»

Und auch, dass er für Anwaltskosten in der Höhe von 7500 Franken aufkomme. Er solle ihrem Ehemann auch sagen, dass sie im Besitz heikler Unterlagen sei. Diese werde sie dem kantonalen Steueramt übergeben, sollte er nicht auf ihre Forderungen eingehen.

Das tat sie denn auch rund eine Woche später, ohne dass eine Reaktion der Gegenpartei erfolgt war. Das Einreichen der Unterlagen führte dazu, dass das kantonale Steueramt beim Unternehmen des Ehemannes eine Revision durchführte. Die Frau habe gewusst, «dass sie keinen Anspruch auf die geforderten Leistungen hatte», schloss die Staatsanwaltschaft. Sie habe demnach die Absicht gehabt, sich unrechtmässig zu bereichern.

Tricksereien, um nicht zahlen zu müssen?

Vor Gericht schüttelte die Frau den Kopf. Das Ganze, sagte sie, habe sich nicht so zugetragen. Sie habe Geld zugut gehabt und auch schon versucht, «Herrn X.» zu betreiben. Doch dann habe es geheissen, er habe gerade mal noch 50'000 Franken auf dem Konto. Die Betreibung sei deswegen gestoppt worden. Auf das Geld habe sie zehn Jahre lang gewartet.

Dass sie bei der Unterredung mit dem Treuhänder eine erpresserische Forderung geäussert habe, bestritt die Frau. Und woher der Betrag von 7500 Franken stamme, sei ihr schleierhaft. Effektiv hätten sich ihre Anwaltskosten im Oktober 2017 bereits auf über 50'000 Franken belaufen. Für sie sei klar, dass ihr Ex seine wirtschaftlichen Verhältnisse betrügerisch verwedle, um den Verpflichtungen ihr gegenüber nicht nachkommen zu müssen.

Der Verteidiger verlangte einen Freispruch, allenfalls eine Einstellung des Verfahrens mit einem Schuldspruch ohne Strafe. Inzwischen hat der Ex der Frau eine Desinteresse-Erklärung in Bezug auf die Strafverfolgung abgegeben. Was nur bedingt von Bedeutung ist, denn versuchte Erpressung ist ein Offizialdelikt.

Nach der Einigung im Scheidungsverfahren, so der Verteidiger, sei das Strafverfahren aus Sicht des Straf- und Zivilklägers obsolet geworden. Seine Mandantin habe im Übrigen bloss eine berechtigte Forderung geltend gemacht, sprich Verhandlungen über Unterhaltszahlungen initiiert, keine Drohung ausgesprochen. Laut einem Vertrag von 2005 habe ihr der heutige Ex-Ehemann monatlich 2500 Franken bezahlen müssen. Für weitere Lebensunterhaltskosten hätte er 3500 Franken überweisen müssen.

Auf die Steuerunterlagen habe die Frau den Treuhänder in anderem Zusammenhang hingewiesen. Die Unterlagen dem Steueramt zu überlassen, sei rechtmässig gewesen. Schliesslich habe die Beschuldigte als Ehefrau die Steuererklärung unterschreiben müssen und sei mit haftbar gewesen. Sie habe schon vorher mit den Steuerämtern Kontakt gehabt und die «heiklen» Dokumente nur eine Woche nach der Besprechung mit dem Treuhänder dem kantonalen Steueramt zugestellt.

Beschuldigte hätte ihr Druckmittel preisgegeben

Dieser Punkt, die kurze Zeitspanne zwischen der Besprechung mit dem Treuhänder und der Eingabe beim Steueramt, war für die Richterin entscheidend: Wenn es sich um eine versuchte Erpressung gehandelt hätte, so Bettina Keller-Alder, hätte die Beschuldigte so ja ihr Druckmittel preisgegeben. Auch dass sie vorher schon mit den Steuerämtern in Kontakt gestanden habe, spreche nicht für die Annahme einer versuchten Erpressung. Schliesslich sei auch keine Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern, zu erkennen.

Die Einzelrichterin sprach die Beschuldigte von Schuld und Strafe frei. Die Zivilforderungen verwies sie auf den Zivilweg. Die Verfahrenskosten und die Kosten für die Verteidigung gehen zulasten der Staatskasse.

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