Das Bundesgericht hat die Beschwerde von sechs Mitgliedern des Sicherheitsdienstes des kamerunischen Präsidenten Paul Biya abgewiesen. Die Männer gingen einen RTS-Journalisten tätlich an, der über eine Demonstration von Gegnern des afrikanischen Staatschefs im Juni 2019 in Genf berichtete.
Die Leibwächter glaubten, dass sie zum Zeitpunkt des Vorfalls Immunität genossen, wie die Tageszeitung «Tribune de Genève» berichtete. Die Sicherheitsbeamten hätten entgegen ihrer Behauptung nicht für die Sicherheit des Präsidenten gehandelt, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.
Dies ergebe sich aus dem Ablauf der Ereignisse. Paul Biya sei zum Zeitpunkt der Ereignisse nicht einmal anwesend gewesen. Ausserdem habe der RTS-Journalist nicht gefilmt und es sei auch niemand in seiner Nähe gewesen. Der Reporter wurde vor dem Hotel Intercontinental in Genf, in dem sich Präsident Paul Biya aufhielt, zusammengeschlagen. Seine Ausrüstung und seine persönlichen Gegenstände wurden ihm weggenommen. Bei den Vorkommnissen wurde er leicht verletzt.
Die Leibwächter von Paul Biya wurden von der Genfer Staatsanwaltschaft mit Strafbefehl zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Das Genfer Kantonsgericht wies daraufhin die Beschwerden der Sicherheitsleute mit der Begründung zurück, dass sie keine diplomatische Immunität geniessen würden. (Urteil 1B_539/2020 vom 26.7.2021) (aeg/sda)
Quatsch, ich wusste natürlich: Das eigentliche Ziel ist die Verhinderung von Verkehrsbussen.