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Schweizer Firma soll in russischen Kampfjet-Deal involviert sein

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Schweizer Firma soll in russischen Kampfjet-Deal involviert sein

Der Nachrichtendienst des Bundes verdächtigt die Zürcher Firma Galika, Exporte zu verschleiern. Sie sollen Russlands Rüstung dienen. Die Schweizer Behörden begehen vor Gericht aber mehrere Verfahrensfehler.
06.02.2021, 10:3906.02.2021, 10:39
Andreas Maurer / ch media

Die Galika AG hat ihren Hauptsitz im Gewerbegebiet von Volketswil ZH. Daneben liegen ein Dancing, ein Burger King und ein Gartenbaugeschäft. Galika wirtschaftet aber in einer ganz anderen Liga: Die Firma exportiert Werkzeugmaschinen nach Russland und Osteuropa.

In den Unterlagen, welche die Firma beim Staatssekretariat für Wirtschaft eingereicht hat, klingen die Geschäfte harmlos. Vor einem Jahr ersuchte sie um zwei Ausfuhrbewilligungen nach Russland: für eine Fräsmaschine und für einen Langdrehautomaten. Damit sollen angeblich Teile von medizinischen Geräten hergestellt werden.

Das Staatssekretariat holte eine Stellungnahme des Nachrichtendienstes des Bundes ein. Dieser riet von einer Genehmigung ab. Er geht davon aus, dass die Unterlagen der russischen Empfängerfirma gefälscht seien. Die Geräte seien nämlich sehr wahrscheinlich nicht für medizinische, sondern für militärische Geräte bestimmt.

Gemäss der Analyse des Nachrichtendienstes habe die russische Firma keine neuen medizinischen Geräte entwickelt. Sie betreibe stattdessen hauptsächlich Rüstungsproduktion. Konkret stelle sie Sensoren für das wichtigste Kampfflugzeugprojekt Russlands her. All dies werde in den Unterlagen verschwiegen.

Die russische Produktion von Kampfjets soll stocken

Der Nachrichtendienst vermutet, dass die Russen Probleme bei der Herstellung von Komponenten ihrer neuen Kampfjets haben. Dafür seien sie nun auf neue Produktionsmaschinen angewiesen.

Die Firma Galika widersprach in einer Stellungnahme gegenüber dem Staatssekretariat. Ihre russische Geschäftspartnerin betreibe neben der Rüstungsfabrik eine separate Produktionshalle für medizinische Geräte. Der Grund für diese Trennung sei, dass Russland ausgesuchten Betrieben zweckgebundene Subventionen zahle für die Herstellung medizinischer Geräte.

Nach diesem Schriftenwechsel reichte Galika ein drittes Gesuch ein. Eine Fräsmaschine des gleichen Typs will sie nun an ein anderes russisches Unternehmen zu einem anderen Zweck liefern. Und zwar an eine Spielzeugfirma für die Produktion von Folienballons.

Das Schweizer Kampfflugzeug-Projekt P-16

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Das Schweizer Kampfflugzeug-Projekt P-16
Der erste Prototyp des Schweizer Kampfjets P-16 absolvierte im April 1955 seinen Erstflug. Das Erdkampfflugzeug wurde von den Flug- und Fahrzeugwerken Altenrhein entwickelt. (bild: wikimedia/kobel)
quelle: wikimedia/kobel
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Auch diesmal schöpfte der Nachrichtendienst des Bundes Verdacht. Er geht davon aus, dass die Fräsmaschine nun einfach über einen Umweg an die ursprüngliche Firma geliefert werden solle. Diverse Angaben im Vertrag, im Handelsregister und auf der Website würden nicht zueinander passen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft lehnte alle drei Gesuche ab. Es stützte sich dabei auf die internationalen Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Konflikts. Zudem berief es sich auf das Güterkon­trollgesetz. Es teilte die Einschätzung, dass die Maschinen für russische Waffensysteme bestimmt seien. Die Medizinaltechnik diene nur als Vorwand, um die Exporte zu verschleiern.

Behörden scheitern an Verfahrensfehler

Galika focht diese Entscheide vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Sie warf den Schweizer Behörden Willkür vor. Die Firma habe früher schon viele Hightechgeräte an dieselbe russische Firma geliefert. Diese seien vom Staatssekretariat für Wirtschaft bewilligt oder zumindest nicht beanstandet worden. Der Nachrichtendienst des Bundes bringe lediglich Vermutungen vor. Beweise gebe es nicht. Zudem rügt die Firma diverse formelle Fehler.

Mit Urteil vom 11. Januar 2021 erhält die Firma nun teilweise Recht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft habe das rechtliche Gehör der Firma verletzt, da diese nicht zu allen Berichten des Nachrichtendienstes Stellung beziehen konnte. Zudem habe das Staatssekretariat einfach die Angaben des Nachrichtendienstes übernommen, ohne die weiteren Argumente der Firma abzuklären.

Das Staatssekretariat muss die Geschäfte nun also nochmals prüfen und neu entscheiden. Danach könnte es aber zum selben Resultat kommen. Das Gericht hält nämlich fest, dass es bei Exporten für zivil-militärische Mischbetriebe regelmässig nicht möglich sei, den Zweck zu beweisen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit müsse genügen.

Daniel Buff, Verwaltungsratspräsident von Galika, will auf Anfrage zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen. Er merkt aber an, dass es seiner Firma darum gehe, eine inkonsistente Bewilligungspraxis des Staatssekretariats zu verhindern. Dies sei im Interesse der ganzen Schweizer Industrie.

Galika war schon 2019 in den Schlagzeilen. Damals berichteten die Tamedia-Zeitungen über Rüstungsgeschäfte nach Venezuela – via Russland.

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