Wer sich von der Armee zum Zivildienst umteilen lassen will, muss in Zukunft höhere Hürden überspringen. Nach dem Nationalrat fordert auch der Ständerat vom Bundesrat, die Bedingungen für diese Umteilung zu verschärfen.
Die kleine Kammer überwies am Montag eine Motion der SVP-Fraktion dieses Inhalts mit 31 zu 9 Stimmen bei null Enthaltungen. Unter anderem soll künftig mindestens 150 Diensttage im Zivildienst leisten müssen, wer sich umteilen lässt.
Ab der Zulassung für den Zivildienst sollen zudem jährliche Einsätze für einstige Armeeangehörige Pflicht sein. Auch werden die Zivildiensteinsätze für Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte eingeschränkt. Diese Personen sollen vermehrt in der Armee dienen.
Die SVP begründete den Vorstoss insbesondere mit der schlechteren Sicherheitslage in Europa. Sie will damit den Armeebestand erhöhen. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss schon im vergangenen Herbst zugestimmt.
Der Bundesrat stellte sich hinter den Vorstoss. Bundesrat Guy Parmelin sagte im Rat, ein Drittel der Umteilungen zum Zivildienst erfolgten nach der Absolvierung der Rekrutenschule (RS). Deshalb gehe der Armee viel Geld verloren.
Die vorberatende Kommission des Ständerats sprach von 69 Millionen Franken, welche im Jahr 2021 letztlich «unnütz» ausgegeben worden seien. Dies, weil im genannten Jahr 2000 Personen nach der Absolvierung der RS umgeteilt worden seien.
Die hohe Zahl von Zulassungen zum Zivildienst lasse sich nicht allein durch die Unvereinbarkeit mit dem Gewissen erkläre. Sie deute auch darauf hin, dass die Dienstpflichtigen auf den Zivildienst auswichen, weil sich dieser besser mit ihren Karriereplänen und ihrem Privatleben vereinbaren lasse, so die Kommission.
Noch im Sommer 2020 war eine Vorlage für höhere Hürden für den Zivildienst im Parlament gescheitert. Die SVP griff danach sechs von acht Punkten aus dem Gesetzgebungsprojekt wieder auf und liess die zwei umstrittensten Massnahmen fallen. (sda)
Das Problem ist nicht, dass der Zivildienst so imteressant ist, sondern dass man in der RS und den darauffolgenden WK's absolut nichts sinnstiftendes macht.
Und dann mal überlegen, was man ändern könnte um attraktiver zu sein
Aber den ewiggestrigen Betonköpfen fällt nur das Rezept von vorgestern ein: Steine in den Weg legen.
Art. 1 ZDG „Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, leisten auf Gesuch hin einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) nach diesem Gesetz.“
Art. 4a lit. d ZDG „Nicht erlaubt sind Einsätze: die primär privaten Zwecken der zivildienstpflichtigen Person, insbesondere der Aus- oder Weiterbildung, dienen.“
Man muss den Zivildienst nicht unattraktiver machen, sondern einfach mal das tun, was der Gesetzgeber vorgesehen hat.