Schweiz
Asylgesetz

Vorläufige Aufnahme: Gericht bremst SEM bei Asylpraxis

Grundsatz-Urteil: Bund darf Geflüchteten «vorläufige Aufnahme» nicht einfach so aberkennen

13.11.2020, 12:0013.11.2020, 14:33
Mehr «Schweiz»

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bei der Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Zu diesem Schluss ist das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzurteil gelangt.

Bei vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen oder Ausländern prüft das SEM periodisch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der vorläufigen Aufnahme noch gegeben sind. Liegen diese im Einzelfall nicht mehr vor, hebt das SEM die vorläufige Aufnahme auf und ordnet den Vollzug der Wegweisung an.

Nach ständiger Rechtsprechung darf eine vorläufige Aufnahme grundsätzlich nur dann aufgehoben werden, wenn der Vollzug der Wegweisung zulässig und eine Ausreise in einen Drittstaat oder eine Rückkehr in den Heimatstaat oder in das Land des letzten Wohnsitzes möglich und zumutbar ist. Zeigt die Überprüfung, dass die drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, nimmt das SEM eine Abwägung der im Einzelfall entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen vor.

Rechtsstellung vorläufig Aufgenommener gestärkt

Das BVGer hält in seinem Grundsatzurteil fest, dass die Rechtsstellung von vorläufig Aufgenommenen durch bedeutende gesetzliche Anpassungen im Lauf der Jahre gestärkt worden ist. Die Prüfung durch das SEM bei einer Aufhebung der vorläufigen Aufnahme unterscheide sich von der Prüfung, die bei der Gewährung derselben vorzunehmen sei.

Der Verlust der vorläufigen Aufnahme, auf deren Grundlage ein Lebensplan in der Schweiz basiere, könne die Situation von sich bereits seit vielen Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhaltenden Personen einschneidend verändern. Das generell beim Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen geltende Verhältnismässigkeitsprinzip ist deshalb laut BVGer auch bei der Aufhebung der vorläufigen Aufnahme gemäss Art. 84 Abs. 2 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) anzuwenden.

Abgewiesene Eritreer wurden ihrem Herkunftsland gemeldet

Im vorliegenden Fall eine jungen Eritreers kommt das BVGer nach einer Interessenabwägung zum Schluss, dass die vorläufige Aufnahme des Betroffenen aufrechterhalten werden muss.

Der junge Mann war wenige Monate nach seiner Volljährigkeit 2015 in die Schweiz gekommen war, um der Einberufung zum Militärdienst zu entgehen. Das SEM hatte das Asyl verweigert, aber eine provisorische Aufnahme gewährt. Unter Berufung auf ein Urteil von 2017, das auf einer neuen Analyse der Situation in Eritrea basierte, hob das Amt diesen Status aufgehoben und ordnete 2019 eine Abschiebung an.

Integrationsbemühungen anerkannt

Das Gericht stellt fest, dass der Beschwerdeführer seit seiner Ankunft und mit zahlreichen Bewerbungen Französischkurse und -ausbildungen im Kanton Waadt absolviert hat. Nach Praktika in Unternehmen und befristeten Arbeitsstellen hat er seit August 2019 eine Lehre als Elektriker absolviert. Alle Zeugenaussagen und Bescheinigungen zeigen, dass er hoch motiviert ist und geschätzt wird.

Die BVGer kommt zum Schluss, dass der junge Mann in den letzten fünf Jahren «besonders grosse Anstrengungen unternommen hat, um eine Ausbildung zu absolvieren und sich rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren». Eine Aufhebung seines Status würde diese Bemühungen zunichte machen. Das Interesse des Antragstellers, in der Schweiz zu bleiben, überwiege das öffentliche Interesse an seiner Abschiebung.

Das Urteil ist abschliessend und kann deshalb nicht beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil E-3822/2919 vom 28.10. 2020) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Folter in Eritrea
1 / 8
Folter in Eritrea
Zeichnungen eines eritreischen Künstlers, der Folter am eigenen Leib erlebt hat. Die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats hat sie mit seiner Erlaubnis zusammen mit ihrem Bericht veröffentlicht. Im Bild die Foltermethode «Helikopter».
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Eritreer in Angst – ihr Status wird überprüft
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
10 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Wombler
13.11.2020 14:21registriert April 2015
Unverständlich. Asyl bzw. die vorläufige Aufnahme sind dazu da, akut an Leib und Leben gefährdete Personen Schutz zu bieten und ihnen nicht einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen.
9825
Melden
Zum Kommentar
avatar
Wellenrit
13.11.2020 12:19registriert Juni 2020
Natürlich darf der Bund nicht einfach ausweisen! Vor allem nicht wenn die Rückkehr nicht garantiert wird! Aber er soll darf und muss mit den entsprechenden Ländern rückführungs Verträge vereinbaren! Und soweit mir klar ist ist das in Arbeit
4310
Melden
Zum Kommentar
10
Der Sommer kommt frühestens am 22. Juni (dann wird der Böögg in Heiden AR verbrannt)

Der Böögg hat dieses Jahr wegen zu starker Böen nicht angezündet werden können.

Zur Story